Von: mk
Bozen – Die Rollende Landstraße sei geeignet, den Schwerverkehr von der Straße zu bringen, und die Landesregierung habe jüngst bekannt gegeben, das Unternehmen mit 9 Mio. Euro zu unterstützen, stellte Paul Köllensperger am Dienstag im Landtag fest, vermisste aber einen entsprechenden Beschluss. Er fragte daher, ob die Finanzierung reine Absichtserklärung geblieben sei bzw. wann der dementsprechende Beschluss erfolge. Es gehe nicht um eine Absichtserklärung, die Landesregierung wolle dieses Projekt wirklich vorantreiben, antwortete Landesrat Florian Mussner. Man warte noch auf eine Finanzierung der Region – dreimal drei Mrd. Euro -, bevor man die Umsetzungsbeschlüsse fasse.
Es fehlten noch Unterkünfte für ca. 300 Flüchtlinge, bemerkte Hans Heiss. Die Gemeinden zeigten nur mäßige Bereitschaft, aber die Laimburg verfüge über rund 20 Höfe in stadt- und zentrumnahen Lagen, wo Containerunterkünfte Platz hätten. Er fragte die Landesregierung: Ist die Alternative einer Flüchtlingsunterbringung auf Laimburg-Höfen überprüft worden? Was spricht gegen die Möglichkeit, zumindest einige Höfe dafür heran zu ziehen? Auf diesen Höfen seien auch Arbeiter und Angestellte untergebracht, daher seien sie nicht sofort verfügbar, antwortete Landesrätin Martha Stocker, aber man prüfe eine Nutzung außerhalb der Saison. Dabei sei aber auch die Erreichbarkeit zu beachten.
Während anderswo zwei Busunternehmen dieselbe Linie bedienten, sei im Bus Kastelruth-Bozen sehr oft nicht genügend Platz, berichtete Pius Leitner und fragte: Ist der Landesregierung bekannt, dass auf der Linie Kastelruth – Bozen in letzter Zeit mehrmals Dutzende von Personen im Bus keinen Platz fanden und zurückgelassen wurden? Wenn ja, wie oft ist dies vorgekommen? Ist daran gedacht, zusätzliche Busse einzusetzen, um Einheimischen und Gästen einen funktionieren Dienst anbieten zu können? Stimmt es, dass die Busfahrer immer öfter keine Südtiroler sind? Auf welchen Linien fahren derzeit mehrere Busunternehmen und wie ist dies zu rechtfertigen? Heuer habe man vor allem in den Sommermonaten außerordentliche Zuwächse verzeichnet, und die Beschwerden hätten sich auch gemehrt, räumte LR Florian Mussner ein. Man habe den Konzessionär um Stellungnahme gebeten. Der Plan sehe zusätzliche Fahrten vor, 30 Minuten nach Meldung des Bedarfs. Die Nationalität der Busfahrer sei nicht bekannt, aber man achte auf die Zweisprachigkeit und biete auch entsprechende Kurse an; es sei nicht immer einfach, einheimische Fahrer zu finden. Bei der Zuweisung der Linien gebe es Probleme, die derzeit noch nicht beseitigt sind.
Sven Knoll verwies auf den Landtagsbeschluss vom 18. September 2013, bei den Schutzhütten, die ans Land übergegangen sind, nur mehr die historischen Hüttennamen zu verwenden und die faschistischen Namen zu streichen. Bei der Einladung zur Wiedereröffnung der Edelrauthütte sei von Landesrat Tommasini jedoch weiterhin der faschistische Name „Rifugio Ponte di Ghiaccio“ verbreitet worden. Knolls Frage: Warum setzt Landesrat Tommasini den Landtagsbeschluss nicht um und verbreitet eigenmächtig faschistisches Namengut? Die Verwendung der Namen sei per Gesetz geregelt, antwortete LR Christian Tommasini. Das Dekret, das die Übergabe der Hütten vom Staat ans Land regelt, liste die betreffenden Namen auf. Auf den Protest von Knoll wegen Missachtung des Landtagsbeschlusses wies Präsident Roberto Bizzo darauf hin, dass er bzw. das Präsidium keine Handhabe hätten, die Landesregierung zur Einhaltung zu verpflichten. Im Gegensatz zu Beschlussanträgen seien staatliche Dekrete bindend, ergänzte LR Tommasini.
Zur neuen Regelung für den Tagesmutterdienst fragte Andreas Pöder: Welche Wochenstundenregelung und welche Regelung zum Fernbleiben der Kinder aus Urlaubsgründen plant die Landesregierung künftig für den Tagesmütterdienst? Welche sonstigen Neuerungen die sich auf Inanspruchnahme des Tagesmütterdienstes für Kinder/Eltern ergeben plant die Landesregierung. Die Tarife für Tagesmütter und Kitas seien gleichgestellt worden, antwortete LR Waltraud Deeg. Es sei eine Mindestanwesenheit von 12 Wochenstunden vorgesehen, dies auch, um eine gewisse Qualität zu gewährleisten. Wenn der Aufenthalt nur die Urlaubszeit betreffe, würde den Eltern der volle Tarif angerechnet. Die sonstigen Neuerungen beträfen die Finanzierung des Dienstes auf Stundenbasis, die Flexibilisierung der Präsenzzeiten während des Jahres und die Kriterien für die Belegung bei Krankheit.
Zum Schutz der Bevölkerung vor der Luftverschmutzung entlang der Autobahn seien bereits viele Maßnahmen angedacht worden, erklärte Paul Köllensperger, der auch an einen runden Tisch zwischen Staat und Provinzen erinnerte, der 2013 eingerichtet wurde. Bisher habe man aber noch keine Ergebnisse vernommen Köllensperger fragte daher, zu welchen Ergebnissen das Komitee gekommen sei und welche konkreten Maßnahmen geplant worden seien. Die Angelegenheit würde eigentlich Zuständigkeit des Staates sein, aber das Land sei hier selbständig tätig worden, erklärte LR Richard Theiner. Derzeit werde an eine Limitierung der Geschwindigkeit gearbeitet, man denke auch an Maßnahmen zur Verlagerung auf die Schiene und an eine freie Nutzung des Abschnitts Bozen Nord – Bozen Süd. Die Voraussetzung für diese Maßnahme sei die Verlängerung der Konzession für die Autobahn. Es sei eigenartig, dass man mit dem Staat über solche Maßnahmen verhandeln müsse, wenn dieser gleichzeitig ohne diese Maßnahmen ein Vertragsverletzungsverfahren durch die EU riskiere.
Hans Heiss sah es als Erfolg für den Umweltschutz, dass das Wasserhöchstgericht in Rom das geplante Kraftwerk in der Achenrain-Schlucht gekippt hat. Allerdings sei dieses als Kompensation für die Stadtwerke Brixen gedacht gewesen, und zwar für den Rückzug der Rekurse gegen die SEL AG wegen der bekannten Wettbewerbsverzerrungen. Daher stelle sich die Frage: Auf welche Weise will Alperia/Rienz Energie den Ausfall für Brixen kompensieren? Bei Unterzeichnung des Vertrags sei der Rekurs bereits bekannt gewesen, erklärte LR Richard Theiner. Für den Fall der Annullierung der Konzession habe sich die SEL verpflichtet, gleichwertige Beteiligungen an anderen Kraftwerken, auch außerhalb des Landes, anzubieten. Alperia behalte sich übrigens den Rechtsweg gegen die Entscheidung des Wassergerichts vor.