Von: mk
Bozen – Dass im Passeier und Sarntal im Vorjahr mit SAD und LiBUS drei Monate lang zwei Busunternehmen parallel den öffentlichen Liniendienst versehen haben, war rechtens. Zu diesem Schluss kam das Bozner Verwaltungsgericht, berichtet das Tagblatt Dolomiten am Freitag. Die Rekurse der SAD gegen die Direktbeauftragung der LiBUS wurden zum Teil abgewiesen und zum Teil für unzulässig erklärt.
Stein des Anstoßes für die SAD war ein Dekret vom 2. September 2016 von Mobilitätslandesrat Florian Mussner, der LiBUS beauftragt hatte, vom 5. September bis 10. Dezember einige Turnusfahrten im Sarntal und in Passeier durchzuführen. Der Grund dafür: Sämtliche SAD-Busse waren ausgelastet. Zwar hatte die SAD die Aufträge an Unternehmen mit Reisebussen weitergegeben, doch diese entsprachen nicht der seit Mai 2016 geltenden Landesnormen.
Der Mobilitätslandesrat hat kurz vor Schulbeginn LiBUS beauftragt. Als die SAD wieder entsprechende Busse zur Verfügung hatte, sorgten auf denselben Strecken absurderweise sowohl die SAD als auch LiBUS für den Liniendienst.
Die SAD hatte gegen das Dekret des Landesrats Rekurs beim Verwaltungsgericht eingereicht. Nun wurde das definitive Urteil gefällt. Im Vordergrund stehe – in Abwägung der Interessen der einzelnen beteiligten Parteien – die geregelte und dauerhafte Durchführung des öffentlichen Nahverkehrs, hieß es vonseiten des Gerichts.
Auch einen zweiten Rekurs in derselben Sache gegen LiBUS und das Land hat das Verwaltungsgericht abgewiesen. Diesen hatte das Konsortium der Mietwagenunternehmer (KSM) eingereicht, weil durch Mussners Dekret die bereits erfolgte Beauftragung seitens der SAD hinfällig geworden war.