Von: mk
Bozen – Der IV. Gesetzgebungsausschuss hat heute die in seinen Fachbereich fallenden Artikel des Omnibusgesetzentwurfes Nr. 96/16 – Änderungen zu Landesgesetzen in den Bereichen Verwaltungsverfahren, örtliche Körperschaften, Kultur, Bodendenkmäler, Ämterordnung, Personal, Umwelt, Gewässernutzung, Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Bevölkerungsschutz, Gemeinnutzungsrechte, Mobilität, Wohnbau, Abhängigkeiten, Gesundheit, Soziales, Arbeit, Vermögen, Finanzen, Steuerrecht, Wirtschaft und Tourismus, vorgelegt von der Landesregierung auf Vorschlag von LH Arno Kompatscher – begutachtet und mit 5 Jastimmen (Christian Tschurtschenthaler, Dieter Steger, Helmuth Renzler, Albert Wurzer und Maria Hochgruber Kuenzer) und 3 Enthaltungen (Hans Heiss, Paul Köllensperger und Tamara Oberhofer) gutgeheißen. Die heute behandelten Artikel (32 bis 39) betreffen die Bereiche Vermögen und Finanzen, Steuerrecht, Wirtschaft und Tourismus.
Der Landesgesetzentwurf Nr. 95/16 – Außeretatmäßige Verbindlichkeit, vorgelegt von LH Kompatscher – wurde ebenfalls mit 5 Jastimmen (Tschurtschenthaler, Steger, Renzler, Wurzer und Hochgruber Kuenzer) und 3 Enthaltungen (Heiss, Köllensperger und Oberhofer) gebilligt. Aufgrund der staatlichen Vorgaben hat der Landeshauptmann die dringliche Behandlung dieses Gesetzentwurfes in der September-Sitzungswoche des Landtages beantragt.
Der Landesgesetzentwurf Nr. 97/16 – Änderungen zum Haushaltsvoranschlag der Autonomen Provinz Bozen für die Finanzjahre 2016, 2017 und 2018, vorgelegt von LH Kompatscher – wurde schließlich mit 4 Jastimmen (Tschurtschenthaler, Steger, Renzler und Wurzer) und 3 Enthaltungen (Heiss, Köllensperger und Oberhofer) gutgeheißen.