Landtag

Sammelgesetzentwurf: Ja des I. GGA zu Artikeln in seiner Zuständigkeit

Dienstag, 14. Mai 2024 | 17:53 Uhr

Von: luk

Bozen – Am heutigen Montagvormittag ist der I. Gesetzgebungsausschuss des Südtiroler Landtages zusammengetreten und hat den Landesgesetzentwurf Nr. 20/24 „Änderungen zu Landesgesetzen in den Bereichen Landesämter und Personal, Entwicklungszusammenarbeit, Unterricht, Kultur, Feuerwehr und Bevölkerungsschutz, Jagd und Fischerei, Landschafts- und Umweltschutz, Energie, Gewässerschutz und Gewässernutzung, Nahrungsmittelhygiene, Vermögen und Finanzen, Wirtschaft, Öffentliche Arbeiten, Alpinistik, Fremdenverkehr, Enteignungen aus Gründen der Gemeinnützigkeit, Wohnbauförderung, Hygiene und Gesundheit, Fürsorge und Wohlfahrt, Transportwesen, Lehrlingswesen“ (eingebracht von der Landesregierung) behandelt. Mit dem Sammelgesetzentwurf wolle die Landesregierung nach der – wegen des Legislaturendes und der Landtagswahlen 2023 – mehrmonatigen „Gesetzgebungspause“ nun zahlreiche notwendige Gesetzesanpassungen oder Gesetzesänderungen vornehmen, hieß es vonseiten der Einbringer des LGE. Gemäß Art. 87-bis der Geschäftsordnung des Landtages hat der I. GGA nur die Artikel 1 bis 4 bzw. den I. Titel „Landesämter und Personal, Entwicklungszusammenarbeit, Unterricht und Kultur“ des Gesetzentwurfs behandelt, welcher in seinen Zuständigkeitsbereich fällt. In diesem geht es u.a. um die Vereinfachung der Aufnahme in den Landesdienst und die Regelung von Lehrpersonal.

Die Artikel 1 bis 4 des LGE Nr. 20/24 wurden schließlich inklusive Änderungsanträgen und Zusatzartikeln mit drei Ja (Fratelli d’Italia und SVP) und drei Enthaltungen (Team K, Süd-Tiroler Freiheit und Vita) gebilligt.

Die zusätzlichen Artikel betreffen u.a. die Einrichtung einer Ombudsstelle für die Rechte von Personen unter Freiheitsentzug, die bei der Volksanwaltschaft angesiedelt werden soll, – dieser Zusatz wurde einstimmig angenommen, die Aufnahme von Einrichtungen, die die Genehmigung für die Annahme von Wetten haben, in die Liste der Einrichtungen, die einen Mindestabstand von 300 Metern zu sensiblen Orten einhalten müssen, sowie Bestimmungen bezüglich der Sicherheit.

Bereits gestern hatte der IV. Gesetzgebungsausschuss die in seinen Zuständigkeitsbereich fallenden Artikel des Sammelgesetzentwurfs gutgeheißen; in den kommenden Wochen werden sich auch der II. und der III. GGA mit dem LGE Nr. 20/24 befassen – anschließend wird es vom Plenum des Landtages behandelt.

Bezirk: Bozen