Von: luk
Bozen – Der Landtagsabgeordnete der BürgerUnion, Andreas Pöder, versteht die Welt nicht mehr und spricht von einer “verrückten Sanität” in Südtirol.
“Einige Sanitätsmanager im Sanitätsbetrieb erhalten künftig eine jährliche Gehaltsaufbesserung von 40.000 Euro, die Mutter eines frisch operierten Kleinkindes, die über Nacht bei ihrem Kind im Krankenhaus bliebt, erhält vom Krankenhaus eine Frühstücksrechnung über 2,28 Euro”, beschreibt Pöder, eine skurrile Situation im Südtiroler Sanitätsbetrieb.
“Wenn beispielsweise ein Kleinkind schwer krank ist oder operiert wird, ist es nicht unüblich, dass ein Elternteil vor allem in der ersten Nacht nach der Einlieferung ins Krankenhaus oder nach der Operation beim Kind bleibt bzw. dort übernachtet. Wenn die Mutter oder Vater dann am Morgen, den sie meistens ohnehin besorgt und wach am Bett des Kindes verbracht haben, ein karges Krankenhausfrühstück bekommen, dann müssen sie dafür 2,28 Euro bezahlen”, erläutert der Abgeordnete.
“Der Betrag ist natürlich gering und von jedem bezahlbar und vielleicht ist die Bezahlung prinzipiell auch gerechtfertigt. Aber dass sich das Krankenhaus die Mühe macht, einen Brief mit der Rechnung über 2,28 an eine Mutter zu schicken, dessen Bearbeitung und Versand wahrscheinlich mehr kostet als der Minibetrag für das Frühstück ausmacht, ist einigermaßen bizarr. Und nachdem die Steuerzahler das Sanitätswesen auch entscheidend finanzieren so wäre ein solches Frühstückchen für die Mutter ja auch nicht ´gestohlen´,” kritisiert Pöder die Vorgangsweise des Sanitätsbetriebes.
Zuallererst sei der Verbleib einer Mutter bei ihrem Kleinkind nach der Operation nicht unbedingt ein erstrebenswerter Hotelaufenthalt und zweitens könne hier die Regelung durchaus kulanter gegenüber einer so genannten Begleitperson sein. “Zum Beispiel könnte der Sanitätsbetrieb bei einer Nacht und einem Frühstück ein Auge zudrücken und erst ab mehreren – gerechtfertigten – Begleitnächten eine Rechnung ausstellen. Oder, wenn das Krankenhaus nun auf die zwei Euro 28 Cent keineswegs verzichten kann, dann soll das Krankenhaus die Mutter gleich fürs Frühstück an die Krankenhausbar verweisen, oder wie auch immer. Aber angesichts der sonst sehr locker sitzenden Gelder im Sanitätsbereich und auch angesichts der Gehälter für die Spitzenmanager ist es schon fast eine Zumutung, wenn ein Krankenhaus der Mutter eines operierten Kindes eine Rechnung über wenig mehr als zwei Euro nachschickt”, so der Abgeordnete.
“Allein mit der Gehaltserhöhung für den künftigen Verwaltungsdirektor des Sanitätsbetriebes im Umfang von rund 40.000 Euro im Jahr könnte man weit über 17.000 Frühstücke für Mütter bezahlen, die eine Nacht bei ihrem kranken oder operierten Kind im Krankenhaus verbringen. Oder mit den 850.000 Euro für einen Bozner Unternehmensberater, der vom Sanitätsbetrieb dafür bezahlt wird, dem Krankenhaus das Sparen (!) zu lehren, könnte man gleich 372.000 Müttern ein Frühstück nach einer sorgenvollen durchwachten Nacht im Krankenhaus spendieren”, so Pöder abschließend.
In einer Anfrage an Sanitätslandesrätin Stocker will der Abgeordnete nachfragen, wann man diesen “Wahnsinn im Sanitätswesen endlich in den Griff” bekommt.
Stellungnahme der Sanität
In diesem Zusammenhang teilt der Sanitätsbetrieb mit, dass es – auch wenn es manchmal im Falle von kleinen Beträgen schwer nachvollziehbar scheint – als öffentlicher Betrieb, der mit Steuermitteln finanziert ist, nicht möglich sei, einfach davon abzusehen. “Die Verrechnung dieser Extraleistungen für Begleitpersonen ist normativ geregelt. Ohne Änderung der geltenden Bestimmungen kann der Sanitätsbetrieb nicht davon absehen.”