Einstimmige Entscheidungen

Sanität: Planungskomitee zu Notaufnahme-Ticket und Rückerstattungen

Freitag, 22. September 2017 | 18:19 Uhr

Von: mk

Bozen – Mit dem “Erste-Hilfe-Ticket” und der Konvention mit Privaten bei Engpässen im öffentlichen Dienst hat sich das Planungskomitee im Gesundheitswesen befasst.

Unter dem Vorsitz von Gesundheits- und Soziallandesrätin Martha Stocker ist heute das Planungskomitee für das Gesundheitswesen in Bozen zu seiner ersten Sitzung zusammengetreten. Wichtigste der zahlreichen Tagesordnungspunkte waren die Rückerstattungen für in Privatkliniken beanspruchte Leistungen und die Kostenbeteiligung (Ticket) im Falle unangemessener Inanspruchnahme der Notaufnahme.

Notaufnahme-Ticket

Das “Erste-Hilfe-Ticket” über 100 Euro soll es künftig laut Entscheidung des Komitees nicht mehr geben. Die Kostenbeteiligung von 15 Euro hingegen soll beibehalten werden und zudem soll ein Kostenbeteiligung von 35 Euro für eine unangemessene Inanspruchnahme der Notaufnahme (Erste Hilfe) für alle eingeführt werden sowie eine von 50 Euro für Personen (15 Euro für die Grundleistung plus 35 Euro für die unangemessene Inanspruchnahme) für nicht ticketbefreit Patienten. Alle, die ticketbefreit sind, brauchen für die Grundleistungen nichts bezahlen.

Das Gremium hat außerdem festgelegt, dass die Bewertung, ob eine Erste-Hilfe-Leistung angemessen genutzt wurde, vor allem dem Attest Rechnung tragen soll, das bei der Entlassung des Patienten von der Notaufnahme ausgestellt wird. Einstimmig sprach sich das Komitee dafür aus, Patienten, die zu vorgemerkten Visiten oder Terminen nicht erscheinen, 35 Euro anzurechnen. Diese Entscheidung stehe im Einklang mit der Regelung des neuen Vormerksystem und dem Informationstechnik-Masterplan des Sanitätsbetriebs. Ausgesprochen hat sich das Komitee zudem für die Abschaffung des Tickets von ein bis zwei Euro, das für Medikamente vorgesehen war, die in der Apotheke des Krankenhauses gekauft werden und auch für die Abschaffung jenes Tickets, das für eine Reihe von Rezepten für Rheuma-Krankheiten vorgesehen war. Pflichtimpfungen und empfohlene Impfungen für das Sanitätspersonal und das Lehrpersonal an Schulen sollten kostenlos sein, so das Gutachten des Gremiums.

Rückerstattung und Konventionen mit Privaten

Landesrätin Stocker hat in Bezug auf die indirekte ambulante Betreuung angeregt, die Rückerstattungen zu verringern. Solche Rückerstattungen würde es in keiner anderen Region geben und es sei diesbezüglich eine klare Abgrenzung zwischen privatem und öffentlichem Dienst zu machen, so die Landesrätin. Es müsse klar zum Ausdruck kommen, dass sich die öffentliche Sanität um die Sanitätsbetreuung der Bürger kümmere und nur in Fällen, in denen sie keinen angemessenen Dienst auf hohem Niveau anbieten könne, eventuell neue Konventionen mit privaten Einrichtungen für kostenlosen Patientenleistungen abgeschlossen werden könnten, unterstrich Stocker. Das Komitee hat sich mit Blick auf die Neuanstellungen, die der Sanitätsbetrieb in den kommenden Monaten machen will und in Bezug auf eventuelle festgestellte Mängel in öffentlichen Einrichtungen dafür ausgesprochen, keine neuen Konventionen mehr abzuschließen, ohne vorher eine Überprüfung der Akkreditierungsvoraussetzungen durchzuführen. Neue Vertragsbindungen können mit bereits akkreditierten Einrichtungen schneller abgewickelt werden.

Einstimmige Entscheidungen

Landesrätin Stocker zeigte sich erfreut, über die rege Diskussion beim Treffen, an dem Vertreter der Gewerkschaften, der Patienten, der Gemeinden, der Sprengel, der öffentlichen Sanität und der privaten Kliniken teilgenommen haben. Zufrieden war Stocker auch darüber, dass alle Entscheidungen einstimmig gefallen sind. Nicht über die Massenmedien, sondern intern in den beratenden Gremien sollte diskutiert werden, meinte Stocker. Alle Entscheidungen des Komitees müssen nun noch die Zustimmung der Landesregierung bekommen.

Bezirk: Bozen