Von: mk
Bozen – In der heutigen Sitzung hat der I. Gesetzgebungsausschuss die in seinen Zuständigkeitsbereich fallenden Artikel 32 bis 48 des Landesgesetzentwurfes Nr. 158/18 – Änderungen zu Landesgesetzen in den Bereichen Ämterordnung und Personal, Bildung, Berufsbildung, Sport, Kultur, örtliche Körperschaften, öffentliche Dienste, Landschafts- und Umweltschutz, Energie, Gewässernutzung, Jagd und Fischerei, Landwirtschaft, Feuerwehr- und Bevölkerungsschutz, Raumordnung, Hygiene und Gesundheit, Soziales, Familie, Schulbauten, Transportwesen, Wohnbauförderung, Arbeit, Wirtschaft, Steinbrüche und Gruben sowie Torfstiche, Einnahmen, Handel, Fremdenverkehr und Gastgewerbe, Schutzhütten, Handwerk, Finanzen und Forschung, vorgelegt von der Landesregierung auf Vorschlag von LH Kompatscher – behandelt und mit drei Ja (mit der ausschlaggebenden Stimme des Vorsitzenden Oswald Schiefer und den Stimmen von Magdalena Amhof und Helmuth Renzler) und drei Gegenstimmen (Walter Blaas, Riccardo Dello Sbarba und Andreas Pöder) gutgeheißen. Blaas, Dello Sbarba und Pöder haben einen Minderheitenbericht angekündigt.
Die behandelten Artikel betreffen Gesundheitswesen, Soziales; Familie, Schulbauten, Transportwesen, Wohnbauförderung und Arbeit. Damit werden die Bestimmungen zu den Seilbahnanlagen erneuert, den Gemeinden wird die Möglichkeit gegeben, die Räumlichkeiten für die Arzneimittelausgabe kostenlos zur Verfügung zu stellen oder sich an deren Kosten zu beteiligen, ebenso können sich die Gemeinden an den Kosten der Kindertagesstätten mit zusätzlichen Mitteln beteiligen (bisher: ein Drittel), und das Land kann die Ausbildung des Kita-Betreuungspersonals mit eigener Verordnung regeln.
Wie Vorsitzender Oswald Schiefer berichtet, wurden die meisten Änderungsanträge zum Gesetzentwurf genehmigt, viele davon aus der Feder der Landesregierung. So wird vorgesehen, dass Ärzte während der Facharztausbildung vorübergehend außerhalb des Stellenplans aufgenommen werden können (in der Besoldungsstufe B). Der Verteilungsplan für die Musikschulen des Landes soll nun im Einvernehmen mit dem Rat der Gemeinden genehmigt werden.