Landesabteilung beschwichtigt: "Sanitätsgeneraldirektor wird nach Landesgesetz ernannt"

Sanitätsbetrieb: Comeback von Schael wegen Ausschreibungsfehler?

Samstag, 01. September 2018 | 10:57 Uhr
Update

Von: mho

Bozen – Die Kontroversen um den vorzeitig entlassenen Ex-Generaldirektor des Sanitätsbetriebs, Thomas Schael, scheinen kein Ende zu nehmen. Laut Medienberichten soll es nun Probleme bei der Neuausschreibung der Generaldirektorenstelle geben, da die Ausschreibung nicht italienweit veröffentlicht wurde. Sollte sie aus diesem Grunde als ungültig eingestuft werden, müsste der umstrittene Manager Schael zwangsläufig in das Amt zurückkehren, aus dem er kürzlich wegen “Nichterreichung der vereinbarten Ziele” entlassen wurde. Da sich die Oppositionsparteien unverzüglich auf den vermeintlichem Fauxpas stürzten und eine Inkompetenz der Landesregierung zu orten glaubten, reagierte die Landesabteilung Gesundheit prompt mit einer Aussendung auf die Vorwürfe: alles sei korrekt und im Reinen.

Abteilung präzisiert: “Generaldirektor des Sanitätsbetriebs wird nach Landesgesetz ernannt”

“In Kürze steht die Besetzung der Position des Generaldirektors bzw. der Generaldirektorin des Südtiroler Sanitätsbetriebs an. Dazu ist ein Wettbewerb im Laufen, der nach den Vorgaben des entsprechenden Landesgesetzes abgewickelt wird”, so die zuständige Landesabteilung.

Das Landesgesetz 3/2017, welches unter anderem die Benennung des Generaldirektors regle, sei zeitlich nach dem staatlichen “Madia-Gesetz” verabschiedet worden und trage diesem laut Landesabteilung Gesundheit Rechnung. “Im Landesgesetz ist vorgesehen, dass in Südtirol ein eigenes Verzeichnis erstellt wird. In dieses Verzeichnis werden auch alle Kandidatinnen und Kandidaten des gesamtstaatlichen Verzeichnisses eingetragen, sofern sie im Besitz der autonomiepolitischen Voraussetzungen sind (beispielsweise  Zweisprachigkeitsnachweis)”, heißt es aus der Landesabteilung weiter. Aus diesem auf Landesebene erstellten Verzeichnis benenne die Landesregierung die neue Generaldirektorin oder den neuen Generaldirektor.

“Auch die Benennung eines eventuellen Kommissars erfolgt auf Grund des Autonomiestatutes eigenständig durch die Landesregierung”, stellt die Landesabteilung Gesundheit klar.

Hervorzuheben sei zudem, dass dieses Landesgesetz nach seiner Verabschiedung 2017 von der staatlichen Regierung nicht angefochten wurde. Daher sei jeder Verweis auf das Staatsgesetz hinfällig und die Auslegung über andere Vorgangsweisen zur Ernennung, wie in einigen Medienberichten dargelegt, völlig haltlos, so die Landesabteilung.

Vorschnelle Kritik und Hähme von den Oppositionsparteien?

Die Süd-Tiroler Freiheit warf der Landsregierung kurz nach dem Erscheinen der Medienberichte stümperhaftes Vorgehen vor. “Wie will jemand das Land regieren, der nicht einmal eine normale Kündigung und Neuausschreibung hinbekommt?”, lästerte STF-Abgeordneter Sven Knoll in einem Kommentar.

Auch Andreas Pöder roch die Lunte und warf dem Landeshauptmann gleichsam Pfusch in der Causa Schael und bei den Ausschreibungen vor: „Wenn die Ausschreibung des Generaldirektorenpostens im Sanitätsbetrieb annulliert und Schael neu eingestellt werden muss, ist das ein weiterer Super-Gau für die Landesregierung.” Er fordert in einem Schreiben an den Landtagspräsidenten Roberto Bizzo eine dringliche Einberufung des Fraktionssprecherkollegiums des Landtages, um vom Landeshauptmann Auskünfte über die Vorgänge zu erhalten.