Von: mk
Bozen – Der Sanitätsbetrieb sucht weiterhin Fachärzte und Fachärztinnen. Heute wurden Beschlüsse gefasst, die die Veröffentlichung von Rangordnungen für sechs Fachbereiche vorsehen, vor allem solche, die unter hohen Wartezeiten leiden. Es handelt sich wiederum um Rangordnungen für zeitbegrenzte Anstellungen, die sowohl für Interessierte mit als auch ohne Zweisprachigkeitsnachweis offen sind. Zugleich wurde grünes Licht gegeben, um die Zweisprachigkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu fördern und zu unterstützen.
Die sechs Fachbereiche Dermatologie, Orthopädie, Augenheilkunde, HNO, Neurologie und Innere Medizin werden demnächst auf der Webseite www.sabes.it/karriere veröffentlicht. Es sind Bereiche, wo es eine hohe Nachfrage an Leistungen von Seiten der Bürgerinnen und Bürger mit entsprechend langen Wartezeiten gibt. Da auch trotz der beiden Ausschreibungswellen für fixe Anstellungen im letzten Jahr nicht alle besetzt werden konnten, hat der Sanitätsbetrieb schon im Frühjahr begonnen, befristete Anstellungen auch ohne Zweisprachigkeitsnachweis auszuschreiben. Der Abschluss von Werkverträgen ist zudem aufgrund der rechtlichen Vorrausetzungen in vielen Fällen nicht mehr möglich. Die Anstellungen müssen deshalb auch zur Sicherung der Dienste durchgeführt werden.
Weitere 180 Stellen zu besetzen
„Es ist notwendig, sämtliche für die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung benötigten Fachkräfte im ärztlichen Bereich anzustellen, um eine angemessene Gesundheitsversorgung weiterhin zu gewährleisten“, so Generaldirektor Thomas Schael. „Das ist unsere Aufgabe und wir haben alle Hebel in Bewegung gesetzt, um dies zu erreichen. Wir haben letztes Jahr schon 100 Stellen für ärztliches Personal besetzt und haben jetzt weitere 180 Positionen zu vergeben, auch für Personal aus den anderen Bereichen, der Pflege und für die wohnortnahe Betreuung.“ Interessierte haben also wiederum die Möglichkeit, vorerst einen auf drei Jahre befristeten Anstellungsvertrag zu erhalten. In dieser Zeit absolvieren sie einen vom Südtiroler Sanitätsbetrieb geförderten Sprachkurs in Italienisch oder Deutsch.
Die Rangordnungen für die Fachbereiche, die im April als erstes auch ohne Zweisprachigkeitsnachweis ausgeschrieben wurden (Anästhesie und Intensivmedizin, Gynäkologie, Pädiatrie, Notfallmedizin und Unfallchirurgie) sind noch bis 30. Juni offen.
Zweisprachigkeit fördern und unterstützen
Der Südtiroler Sanitätsbetrieb legt auch nach, was die Sprachkenntnisse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter betrifft. Heute wurden eine Reihe von Maßnahmen in dieser Hinsicht beschlossen, um das wichtige Ziel der Zweisprachigkeit zu erreichen. Zum Einen gibt es eine Vergütung von privaten Sprachkursen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten bis zu 540 Euro rückerstattet, wenn sie einen Sprachkurs in einer anerkannten Sprachschule in Südtirol besuchen. Um die Rückerstattung zu erhalten, muss nachgewiesen werden, dass die Zweisprachigkeitsprüfung bestanden wurde – oder zumindest ein Versuch gemacht wurde. Diese Kurse sollen außerhalb der Arbeitszeit stattfinden, auch in Übereinstimmung mit den Gewerkschaften. Anrecht darauf haben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die im Gesundheitsbereich arbeiten, mind. 50% angestellt sind und bisher nicht im Besitz der Zweisprachigkeit sind, die für die jeweilige Berufsgruppe notwendig ist. Die Rückzahlung für private Sprachkurse ist somit ein erstes konkretes Angebot an die Bediensteten.
Bis Ende 2017 wird es außerdem eine öffentliche Ausschreibung unter Sprachschulen geben, die Sprachkurse für den Sanitätsbetrieb organisieren sollen. Alternativ soll eine Vereinbarung mit der Freien Universität Bozen ins Leben gerufen werden.
Immer mit dem Ziel die Kenntnisse der zweiten Sprache zu fördern, werden intern kostenlose Kurse organisiert: diese werden von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern durchgeführt, die im Besitz der notwendigen Voraussetzungen sind.