Von: bba
Bozen – Südtirol ist in Italien Schlusslicht, was die energetische Sanierung mit dem Superbonus 110 Prozent angeht. Die technischen Kammern und Kollegien kritisieren “die ausufernde Bürokratie und die gesetzlichen Hürden in Südtirol”.
“Die Nutzung des Superbonus 110 Prozent, der von der Regierung mit allen notwendigen Vereinfachungen zur Verfügung gestellt wird, steht in Südtirol leider vor einem Scheideweg: entweder man entscheidet sich dafür, die Kompetenzen unserer Autonomie zu nutzen und ein Ad-hoc-Verfahren zur Beschleunigung in das Gesetz für Raum und Landschaft einzufügen, wie es mit Weitsichtigkeit bereits in der Provinz Trient geschehen ist, oder wir riskieren in den kommenden Monaten, eine der größten Finanzierungen zu verlieren, die jemals von der italienischen Regierung ins Leben gerufen wurde. Der Grundgedanke hinter dem Superbonus ist es, bei den ältesten und daher am meisten Energie verbrauchenden Immobilien einzugreifen, das heißt bei jenen Immobilien, die die hochverdichteten Wohngebiete unserer Städte prägen und die meist von älteren Menschen und Menschen mit begrenzten finanziellen Mitteln bewohnt werden. Bislang wurden nur sehr wenige dieser Gebäude mit dem Superbonus energetisch saniert. Ohne ein entschiedenes und gezieltes Eingreifen des Gesetzgebers riskieren wir, nicht nur Aufträge für unsere Unternehmen zu verlieren, sondern auch, und das ist weitaus schwerwiegender, die Chance, radikal in den Verbrauch und die Emissionen unserer ältesten Gebäude einzugreifen. Wir würden eine unwiederholbare Chance verpassen! Es ist daher von größter Wichtigkeit, dass die Vereinfachungen, die im Gesetz 120/2020 und DL 77/2021 eingeführt wurden, auch in Südtirol umgesetzt werden. Das Verfahren der beeideten Baubeginnmitteilung (BBM) muss für den Superbonus angewandt werden und die Gemeinden müssen den Zugang zu den Bauakten beschleunigen, wie im Gesetz 120/2020 vorgesehen ist. Techniker und Unternehmen warten immer noch darauf, dass die Autonome Provinz Bozen-Südtirol effiziente Maßnahmen setzt, damit die Wirtschaft endlich arbeiten kann, ohne in einer kurzsichtigen und kurzlebigen Bürokratie zu ersticken. Die Zeit der Diskussionstische ist vorbei, jetzt bleibt nur noch die Zeit der Operativität, sonst muss früher oder später jemand erklären, wie wir eine Finanzierung solchen Ausmaßes entgehen lassen konnten”, so der interdisziplinäre Ausschuss der Technischen Berufskammern und Kollegien der Autonomen Provinz Bozen – Südtirol.
Im Detail: “Beeidete Baubeginnmitteilung (BBM): Es wurden wichtige Neuigkeiten auf nationaler Ebene eingeführt, aber es gibt dazu keine Position der Provinz. Die Gemeinden tappen folglich im Dunkeln und sind auf die unterschiedlichen Interpretationen verschiedener Ämter angewiesen Bautoleranzen: mit der Einfügung des neuen Art. 34 bis in die Bauordnung – Gesetzesdekret 308/2001 – hat die Regierung Draghi klargestellt, dass die Nichteinhaltung der Höhe, der Abstandsflächen, der Kubatur, der überdachten Fläche und anderer Parameter der einzelnen Baueinheiten kein Bauvergehen darstellt, sofern sie sich innerhalb der Grenze von zwei Prozent der in der Genehmigung vorgesehenen Maße bewegt. Geometrische Unregelmäßigkeiten und geringfügige Änderungen in der Ausführung von Gebäuden sowie die unterschiedliche Lage von Anlagen und Innenarbeiten, die im Rahmen der Arbeiten zur Umsetzung von Baugenehmigungen durchgeführt werden, gelten ebenfalls als konform, sofern sie nicht gegen städtebauliche und bauordnungsrechtliche Vorschriften verstößt und die Nutzbarkeit des Gebäudes nicht beeinträchtigt. Ein Konzept der Vereinfachung also, das klar und konkret ist und ein für alle Mal Rechtssicherheit zwischen Bauherren, Technikern und den Gemeindeverwaltungen schafft, die ansonsten gezwungen sind, Gebäude auf den Millimeter zu überprüfen. Aber auch in dieser Hinsicht erleben wir ein absolutes Schweigen seitens der Provinz Bozen, und so messen die Gemeindetechniker nach juristischen Maßstäben anstatt nach technischen”, so der Ausschuss weiter.
Richtigstellen möchte der Ausschuss weiter: “Das neue L.G. 9/2018 für Raum und Landschaft bietet dem Bürger mit Art. 103, 8) eine interessante und einfache Möglichkeit: Wenn der Ist-Stand einer bestehenden Immobilie nicht mit den bei der Gemeinde hinterlegten Plänen übereinstimmt oder aus diesen nicht eindeutig hervorgeht, kann der Interessent/die Interessentin die Anpassung der Pläne an den Ist-Stand beantragen, sofern er mit geeigneten Mitteln nachweist, dass die Nicht-Übereinstimmung seit einem Zeit-punkt besteht, zu dem sie nicht rechtswidrig war. Die Anpassung erfolgt mit Baugenehmigung, wobei jedoch keine Eingriffsgebühr zu zahlen ist. Es scheint klar zu sein. Einige Gemeinden – allen voran Bozen – haben sich jedoch entschlossen, dieses Konzept zu erweitern. Wenn ein Kondominium zum Beispiel die Ansichten der Fassade richtigstellen möchte, was etwa bei geringfügigen Verschiebungen von Fenstern, ist es gezwungen, alle Wohnungen und deren Innenräume richtig zu stellen. Sollte sich ein einziger Eigentümer dagegen aussprechen, scheitert das Projekt.”
Zum Ensambleschutz meint der Ausschuss: “Im neuen LG 9/2018 für Raum und Landschaft wird in Art. 11 festgelegt, dass Gebäude-Ensembles gleich wie Biotope, Naturparks etc. unter Schutz gestellt werden. In Folge muss für jeden noch so kleinen Eingriff das gleiche Genehmigungsverfahren angewandt werden, wie für einen Bau in einem Naturpark oder einem anderen Landschaftsschutzgebiet, wobei die vorgesehenen Ausnahmen ignoriert werden.”
Abschließend meint der Ausschuss zur Einsichtnahme in Bauakte: “Auf Grund der Notwendigkeit, Bestandsgebäude vorab baurechtlich richtigzustellen, sind die Techniker gezwungen, zahlreiche Anfragen um Einsichtnahmen in Bauakte an die Gemeindearchive zu stellen, den sogenannten Zugang zu den Unterlagen. Einige Gemeinden, allen voran Bozen, sind mit der Flut an Anfragen überfordert, wodurch eine Einsichtnahme erst nach 30 bis 40 Tagen möglich ist. Nicht genug, der Gemeinderat von Bozen hat eine Gebührenerhöhung verabschiedet, um der Flut an Anfragen entgegenzuwirken. Es ist schade, dass die Techniker alle notwendigen Kontrollen durchführen müssen, um das Gebäude schließlich für in Ordnung zu erklären. An diesem Punkt fragt man sich: Sind wir wirklich noch die Meister der Effizienz, auf die wir vor ein paar Jahren so stolz waren?”