Von: mk
Bozen – Als Südtirol im Sommer 2007 die Schlichtungsstelle für Haftungsfragen im Gesundheitsbereich einsetzte, war sie die erste ihrer Art in Italien. Seither sind 326 Fälle eingegangen, in 308 dieser Fälle konnte die Stelle erfolgreich zwischen Ärzten und Patienten vermitteln. Allein im vergangenen Jahr wandten sich 31 Patientinnen und Patienten an die Schlichtungsstelle. Zum Vergleich: 2016 gingen 23 Anfragen ein. Heute stellte Gesundheitslandesrätin Martha Stocker gemeinsam mit dem Präsidenten der Schlichtungsstelle Hans Zelger, seinem Stellvertreter Edoardo Mori und dem Mitglied der Schlichtungsstelle, Silvia Winkler, sowie dem Sekretär Christian Leuprecht, den Tätigkeitsbericht 2017 vor.
Stocker betonte die Rolle der Schlichtungsstelle als Vermittlerin zwischen Ärzten und Patienten. Oft gelinge es, in relativ kurzer Zeit eine Einigung zu finden, mit der alle zufrieden sind. “In den Krankenhauseinrichtungen in Südtirol werden jedes Jahr 8,4 Millionen medizinische Leistungen auf sehr hohem Niveau erbracht”, gab Stocker zu bedenken, und wie in jedem anderen Bereich könnten natürlich auch hier Fehler passieren. “Die Schlichtungsstelle trägt mit ihrer Arbeit also ganz wesentlich dazu bei, die Versorgung weiter zu verbessern. Und das im Interesse der gesamten Bevölkerung”, betonte die Landesrätin. “Dank dieser Schlichtungsstelle ist es oft möglich, eine außergerichtliche Einigung zu finden und eine für Ärzte und Patienten schwierige Situation gemeinsam zu lösen”, sagte auch Präsident Hans Zelger. Ein Verfahren vor der Schlichtungsstelle dauert im Durchschnitt etwa sechseinhalb Monate. Ein Gerichtsverfahren würde länger dauern.
Im Wesentlichen gibt es zwei Situationen, in denen sich Patienten an die Schlichtungsstelle wenden können: Zum einen, wenn sie der Meinung sind, dass ihre Gesundheit aufgrund einer Fehldiagnose oder einer falschen BehandlungSchaden genommen hat, zum anderen, wenn sie einen gesundheitlichen Schaden auf fehlende oder mangelhafte Aufklärung zurückführen. Das Verfahren vor der Schlichtungsstelle ist immer freiwillig und kostenlos, die Gutachten der Stelle sind nicht bindend. Um die Schlichtung durchführen zu können, müssen sowohl die geschädigte Person (im Falle ihres Todes, ihre Erben) als auch die beteiligten Ärzte dazu bereit sein. Sollte es sich um angestellte Ärzte in einer privaten oder öffentlichen Einrichtung handeln, so muss auch diese dazu bereit sein.
Derzeitige Mitglieder der Schlichtungsstelle sind neben den Staatsrat a.D. Hans Zelger und Richter a.D. Edoardo Mori die Rechtsanwälte Silvia Winkler und Stephan Vale und die Rechtsmedizinerin Antonia Tessadri. Kontaktperson ist Sekretär Christian Leuprecht in der Landesabteilung Gesundheit, Bozen, Kanonikus-Michael-Gamper- Straße 1, Telegon 0471 418027.
Der Jahresbericht 2017 ist auf der Webseite der Schlichtungsstelle abrufbar.