Von: mk
Bozen – Die Landesregierung hat auf ihrer heutigen Sitzung die neue Schlichtungskommission für Arzthaftungsfragen ernannt. Diese bleibt drei Jahre im Amt.
Die Schlichtungsstelle für Arzthaftungsfragen ist eine Anlaufstelle für jene Menschen, die glauben durch einen Fehler eines Arztes in der Diagnose oder Behandlung in ihrer Gesundheit geschädigt oder nicht ordnungsgemäß aufgeklärt worden zu sein. Streitfälle im Gesundheitsbereich werden von der Schlichtungsstelle außergerichtlich geklärt, wobei die Schlichtungsstelle zwischen Patienten und Ärzten vermittelt. Der Dienst ist für beide Parteien freiwillig, unentgeltlich und unverbindlich. In den vergangenen neun Jahren seit Bestehen der Südtiroler Schlichtungsstelle für Arzthaftungsfragen sind insgesamt 272 Fälle eingegangen, die teilweise innerhalb von sechs Monaten erfolgreich abgeschlossen werden konnten (Stand 31.12.2015) und beiden Parteien im Gegensatz zum gerichtlichen Weg Zeit und Geld erspart haben. “Die mehr als acht Millionen ambulanten fachärztlichen Leistungen und mehr als 83.000 Krankenhausaufenthalte pro Jahr in Südtirol werden in der Regel auf hohem Qualitätsniveau und zur Zufriedenheit der Patienten erbracht”, erklärt Gesundheitslandesrätin Martha Stocker. “Es ist dabei jedoch durchaus menschlich, dass wie in jedem Bereich auch Fehler passieren können.”
Die neue Schlichtungskommission für die nächsten drei Jahre setzt sich nach dem heutigen Beschluss der Landesregierung aus dem Vorsitzenden Oswald Leitner (Richter), Antonia Tessadri (Ärztin für Gerichtsmedizin) und Silvia Winkler (Rechtsanwältin) zusammen. Als Ersatzmitglieder wurden Edoardo Armando Mori (Richter im Ruhestand), Fabrizio Zappaterra (Arzt für Gerichtsmedizin) und Stefan Vale (Rechtsanwalt) bestimmt. Die Mitglieder der Schlichtungsstelle bleiben für drei Jahre im Amt.