Von: mk
Bozen – Der Südtiroler Heimatbund ist verwundert darüber, dass immer mehr schnell und hastig aufgeklebte Etiketten auf Gläser und Verpackungen, die Lebensmittel aus deutschsprachigen Ländern beinhalten, die Auflistung der Inhaltsstoffe auf Deutsch kaum mehr möglich machen. „Bei immer wieder aufkommenden Allergien kann das ins Auge gehen, wenn man nicht gleich das Wörterbuch bei der Hand hat. Letzteres sollte am Mittagstisch aber nicht notwendig sein“, so Obmann Roland Lang.
Dass den italienischen Bürgern das Angebot in ihrer Muttersprache unterbreitet wird, dazu werden die deutschen und österreichischen Firmen per Gesetz angehalten. Letzteres habe ein Brotaufstrich-Unternehmen aus Schleswig-Holstein auf Nachfrage via E-Mail bestätigt. „Doch es kann und darf nicht sein, dass die deutschen Südtiroler draufzahlen müssen und nichts mehr oder nur noch erschwert die Inhaltsstoffe des betreffenden Produkts lesen können“, so der SHB.
„Es ist doch ein Nonsens, wenn zwei Drittel der Einwohner der Provinz Bozen auf eine Etikette in ihrer Muttersprache verzichten müssen, um für ein Drittel das Recht auf die Sprache zu garantieren. Und es ist ein weiterer Nonsens, dass sogar die landeseigene Sanitätspolizei kontrolliert, ob die Staatssprache vorhanden ist“, betont Lang. Fehle Italienisch, würden saftige Strafen fällig.
„In Zeichen der Globalisierung, wo Etiketten oft in mehreren Sprachen abgedruckt werden, sollte es doch möglich sein, nicht zwei Drittel der einheimischen Bevölkerung zu überfahren. Dies wäre gerade in einem Fremdenverkehrsland wie Südtirol mehr als gefragt. Ganz klar dazu das EU-Recht: Lebensmitteletiketten müssen in einem leicht verständlichen Text und in der Sprache des Endverbrauchers abgefasst sein. Meist ist dies die Amtssprache des Gebietes. Anscheinend vergisst man aber sehr gerne, dass in Südtirol Italienisch und Deutsch gleichberechtigte Amtssprachen sind“, erklärt der Heimatbund.
Lang erinnert an den Vorschlag der Südtiroler Handelskammer vor knapp fünf Jahren, mit der die Landtagsabgeordneten ersucht wurden, ein „Konsumentengesetz“ zu verabschieden: Demnach sollte gemäß Artikel 99 des Autonomiestatuts zur Gleichstellung der Sprachen im italienischen Rechtssystem bei jedem innerhalb der Autonomen Provinz Bozen gegenüber dem Endverbraucher oder Anwender vertriebenen oder bereitgestellten Produkt Auskünfte, Warnhinweise oder andere verpflichtend anzubringende Angaben zum Inhalt und zur Verwendung desselben ausschließlich in italienischer oder in deutscher oder in beiden Sprachen angeführt werden.
„Passiert weiterhin nichts, wird eine Volksgruppe – wenn wir die Ladiner außen vorlassen – wieder einmal übergangen. Aber das ist auch 25 Jahre nach der offiziellen Streitbeilegung vor der UNO nichts Neues. Rom setzt weiterhin auf Zeit und immer laschere Südtiroler Politiker, wenn es um die die Minderheitenrechte geht. Und diese Strategie der römischen Wölfin scheint voll aufzugehen“, schließt Lang.