Von: mk
Bozen – Das Bautenprogramm für die Krankenhäuser des Landes Südtirol sieht bauliche Restrukturierungsmaßnahmen für das Krankenhaus Sterzing vor, bemerkte Franz Ploner bei der Aktuellen Fragestunde im Landtag. Das war nur eines von vielen Themen.
Die Planungsarbeiten in Sterzing wurden vor vielen Jahren abgeschlossen, sodass das erste Baulos realisiert werden konnte. Das zweite und dritte Baulos wurden zu einem einzigen Baulos zusammengefasst und betreffen vor allem Bereiche der Ambulanzen und der Rehabilitationsabteilung, die nicht mehr den arbeitsmedizinischen Normen entsprechen. Nun geht es um die Fortführung des letzten Bauloses („progetto da finire”), dessen Finanzierungen garantiert sind, aber wegen rechtlicher Probleme gestoppt sind. Ploners Fragen an die Landesregierung: Wie gedenkt die Landesregierung die rechtlichen Probleme zu lösen, die den Baufortschritt behindern? Wann kann mit der Lösung der bestehenden rechtlichen Probleme, die seit mehr als zwei Jahren andauern, gerechnet werden? Gibt es von Seiten des Assessorates für Hochbauten einen Zeitplan, wann die Ausschreibungen begonnen bzw. mit einem Baubeginn gerechnet werden kann? Wie lange können die zugewiesen Gelder für das Umbauprojekt gebunden bleiben, ohne dass eine Neufinanzierung notwendig wird? Kann ein Ausgleich der durch Bauverzögerung bedingten Geldentwertung bzw. indirekten Baukostensteigerungen gerechnet werden? LR Massimo Bessone teilte mit, dass die Arbeiten erst fortgesetzt werden können, wenn der Rechtsstreit mit dem Freiberufler entschieden sei. Die gebundenen Mittel könnten bis zur Fertigstellung genutzt werden.
„Paradoxe Blüten“ machte Brigitte Foppa bei den Bestimmungen zur Sprachgruppenerklärung aus. So dürfen Einheimische die Erklärung auch beim Friedensgericht abgeben, Ausländer nur beim zuständigen Amt des Landesgerichts. Foppa fragte nach der Begründung für diesen Unterschied. LH Arno Kompatscher erklärte den Unterschied damit, dass Personen mit Bleiberecht, aber ohne Wohnrecht in Südtirol nicht einem bestimmten Bezirks- bzw. Friedensgericht zugeordnet werden könnten. Eine Durchführungsbestimmung, die eine Reihe von bürokratischen Hürden zur Sprachgruppenerklärung beseitige, sei bereits in Vorbereitung.
Diego Nicolini wollte Näheres zu einem möglichen Ankauf der Gruppe Green Power durch die Alperia wissen. Alperia habe bereits 71,8 Prozent der Green Power erworben, welche bewegte Zeiten hinter sich habe und bei welcher laut Presseberichten Unregelmäßigkeiten festgestellt wurden. Das Land habe kürzlich mit Arera einen Vertrag für Ermäßigungen zugunsten der Kunden abgeschlossen. Nicolini fragte die Landesregierung, warum Alperia, welche bereits hohe Dividenden erwirtschafte, derzeit mehrere Unternehmen auf dem italienischen Markt aufkaufen wolle, warum die Landesregierung stattdessen nicht für stärkere Ermäßigungen zugunsten der Kunden plädiere und ob sie in Kenntnis der Bedenken der Konsumentenschützer zur Green Power sei.
Die Ankäufe gehörten zum Industrieplan 2017-21 von Alperia, erklärte LR Giuliano Vettorato. Das Ziel sei, am Markt konkurrenzfähig zu bleiben. Das Gesetz verpflichte die Produzenten, jährlich eine Menge Strom an das Land abzuführen, letzteres habe dies in eine Ermäßigung für die Kunden umgemünzt. Weitere Ermäßigungen seien derzeit nicht geplant, da man Alperia konkurrenzfähig erhalten wolle. Gegenüber Green Power gebe es 30 Beanstandungen bei über 18.000 Anschlüssen, das sei wenig, außerdem habe sich Alperia dazu Garantien geben lassen.
Die anhaltenden Diskussionen um den geplanten Schotterabbau in Gais und die Reaktivierung der Schotterverarbeitung in Toblach haben gezeigt, dass es gilt grundsätzliche Fragen rund um die geeigneten Gebiete und das Vorhandensein von Ressourcen zu klären, meinte Ulli Mair. Aus dem Geobrowser geht hervor, dass bereits beim Großteil der Schottergruben im Pustertal der Abbau archiviert wurde und sich der derzeit stattfindende Abbau auf das Haupttal bzw. das Tauferertal konzentriert. Mair bat um die Beantwortung folgender Fragen: Wurden im Pustertal alle möglichen Schotterabbaugebiete erhoben? Wenn Ja, in welchen Gemeinden befinden sich diese und wie groß ist das abbaubare Volumen in den Lagerstätten? Gedenkt die Landesregierung wiederum einen Schotterabbauplan für Südtirol zu erstellen und die Nutzung der Ressourcen und deren Verarbeitung zu optimieren sowie die Einhaltung von Umweltauflagen und der Sicherung der Lebensqualität der Bürger in der Nähe der Abbaugebiete zu garantieren? Gibt es alternative Schotterabbaugebiete zum geplanten Abbaugebiet in der „Weide“ in Gais? Wenn Ja, um welche handelt es sich, wo befinden sich diese und in welchem Abstand zu den Siedlungsgebieten?
Auch Maria Elisabeth Rieder hatte Fragen zum Thema: Was ist der derzeitige Stand im Genehmigungsverfahren? Liegt die UVP schon vor? Wenn ja, was ist das Ergebnis? Wann wird die Landesregierung entscheiden? Wird in Erwägung gezogen, die Bevölkerung in die Entscheidung einzubeziehen? Gedenkt die Landesregierung den Schotterabbau trotz massiven Widerstandes der Bevölkerung zu genehmigen? Gibt es dringenden Bedarf hier Schotter abzubauen? Gibt es keine Alternativen? Gab es Verhandlungen zwischen Alperia und Gemeinde Gais zwecks Verlegung des Strommastens? Wenn ja, wann gab es diese Verhandlungen? Wenn es Verhandlungen gab, gibt es Protokolle oder Vereinbarungen?
Hanspeter Staffler richtete ebenfalls eine Anfrage an die Landesregierung: Wann wurde der Ort im Naherholungsgebiet im Nordosten von Gais festgelegt? Wieso wurden die Menschen in Gais erst in allerletzter Minute darüber informiert? Wie kam es dazu, dass ausgerechnet ein beliebtes Naherholungsgebiet für dieses Bauvorhaben ausgesucht wurde? Wie gedenkt die Landesregierung, den massiven Protesten der Bürgerinnen und Bürger in Gais Rechnung zu tragen? Auf welche Weise könnte laut Landesregierung das Projekt nochmals überarbeitet werden? Wie beurteilt die Landesregierung einen möglichen Interessenskonflikt, der sich in der Doppelrolle des Gaiser Bürgermeisters zeigt?
LR Philipp Achammer wies darauf hin, dass es derzeit noch keine Landesplan zum Schotterabbau gebe, folglich gebe es auch noch keine Alternativen. Das Projekt Gais unterliege der UVP-Pflicht, es sei am 11. April auf den Webseiten der Umweltagentur veröffentlicht worden, anschließend sei ein positives Gutachten mit Auflagen erteilt worden. Die Entscheidung der Landesregierung sei innerhalb von 150 Tagen vorgesehen. Zum Projekt seien viele Stellungnahmen eingelangt, viele davon seien vom Umweltbeirat auch berücksichtigt worden. Vor Entscheidung werde die Landesregierung die Gemeinde konsultieren. LR Giuliano Vettorato bestätigte das Verfahren und teilte mit, dass die Landesregierung die Entscheidung um weitere 30 Tage verschoben habe, um alle Einwände zu berücksichtigen. Die Anlage müsse einen gesetzlichen Abstand zu anderen Einrichtungen einhalten, auch zum Strommasten.
Sandro Repetto fragte nach dem Stand der Dinge beim geplanten Bibliothekszentrum in Bozen: ob die im Vertrag vorgesehenen Zeiten eingehalten werden, was der Vertrag diesbezüglich sagt und wann die verlangten Bankgarantien hinterlegt werden.
Derzeit liefen noch Überprüfungen durch die Vergabeagentur, ob die Firma Condotte die Voraussetzungen für die Teilnahme habe, antwortete LR Massimo Bessone, erst danach könne man einen Vertrag unterzeichnen und die Bankgarantien einfordern.
Für den Landesbeitrag zum Kauf der Erstwohnung müssen die Gesuchsteller auch eine Sprachgruppenerklärung vorlegen, bemerkte Brigitte Foppa und fragte, für wen diese Pflicht gilt, ob die Gewährung des Beitrags an die Sprachgruppe gebunden ist, wenn ja, wie die Beiträge unter den Sprachgruppen aufgeteilt wurden bzw. unter jenen, die keine Erklärungspflicht haben, wenn nein, warum die Erklärung verlangt wird, was passiert, wenn jemand die Erklärung nicht rechtzeitig abgegeben hat und wie viele solche Fälle es in den letzten fünf Jahren gegeben hat.
Die Pflicht betreffe die italienischen Staatsbürger und die Bürger der Union, antwortete LR Waltraud Deeg. Die Gewährung des Beitrags sei an die Sprachgruppe gebunden, die Mittel müssten unter den drei Sprachgruppen aufgeteilt werden, das Land entscheide über den Anteil für Staatenlose. Wenn die Erklärung nicht zeitgerecht vorgelegt werde, könne der Beitrag nicht gewährt werden, das sei seit 2014 nur 13-mal der Fall gewesen.
Das Josefsheim in Bruneck, welches derzeit im Rahmen des staatlichen CAS-Programms als Aufnahmeeinrichtung für Asylwerber genutzt wird, soll mit Jahresende seine Tore schließen, berichtete Ulli Mair. Aufgrund der rückläufigen Zahl an Asylwerbern werden die Einrichtungen zurückgebaut. Derzeit soll das Josefsheim noch 33 Asylantragsteller beherbergen, wovon 5 in Bälde das Ergebnis ihres Asylverfahrens erhalten und die Einrichtung verlassen müssen. 28 weitere Asylwerber sollen auf andere Einrichtungen verteilt werden. Mair ersuchte um die Beantwortung folgender Fragen: Auf welche anderen Einrichtungen werden die 28 Asylwerber, welche im Josefsheim in Bruneck untergebracht sind und deren Asylverfahren noch anhängig ist, aufgeteilt? Wie viele der seit dem Jahr 2015 untergebrachten Asylwerber im Josefsheim haben einen positiven Asylbescheid erhalten und wie viele Asylwerber mussten aufgrund eines negativen Bescheids die Einrichtung verlassen? Aus welchen Herkunftsländern kamen die Asylwerber, welche seit 2015 im Josefsheim untergebracht waren? Zu wie vielen Einsätzen der Polizeikräfte kam es im Josefsheim in Bruneck seit dem Jahr 2015 und welche Mengen an Drogen konnten dabei aus dem Verkehr gezogen werden? Wurden seit der Hausdurchsuchung im April 2019 weitere Waffen wie Messer und dergleichen im Josefsheim in Bruneck beschlagnahmt? Wenn Ja, um welche Anzahl handelte es sich?
Die Entwicklung sei in den letzten zwei Jahren rückläufig, antwortete LR Waltraud Deeg. Die derzeitigen Bewohner des Josefsheims würden in andere Strukturen verlegt. Es habe auch andere Schließungen im Lande gegeben, und auch dort werde so verfahren. Derzeit seien rund 30 Asylwerber im Josefsheim untergebracht, alle hätten gegen den Ablehnungsbescheid erster Instanz Rekurs eingereicht. In Den CAS-Einrichtungen gebe es regelmäßig unangemeldete Kontrollen durch die Ordnungskräfte, bei Übertretungen würden die Betroffenen in andere Einrichtungen oder Ausweisungszentren überstellt.
Zwei Militärareale in Bozen scheinen derzeit vom Militär aufgelassen worden, berichtete Sandro Repetto, das ehemalige Militärkommando in der Drususstraße, das auch Sportanlagen beherbergte, und das Areal in der Reschenstraße. Repetto fragte, ob das Land Interesse an einem Kauf habe, da die beiden Areale für Bozen wie für das Land von Bedeutung wären. Laut derzeitigem Kenntnisstand seien die beiden Liegenschaften noch in Verwendung durch das Militär, aber man werde der Sache nachgehen, antwortete LH Arno Kompatscher.
Brigitte Foppa befand die Antworten auf eine frühere Anfrage zu Tiertransporten für nicht ausreichend und legte einige Fragen nach: Wir waren der Meinung, dass Tierbewegungen grundsätzlich zu melden sind. Sie sagen, dass man die Auskunft darüber aber nicht hat. Bestätigen Sie uns also, dass Sie keine Kenntnis darüber haben, wie viele Schweine und Hühner (zu den Rindern haben Sie uns die Auskunft ja gegeben) aus Südtirol 2018 ins Ausland oder in andere Provinzen Italiens transportiert wurden? Sie schreiben in Ihrer Antwort: “Heute werden keine Nutztiere aus Südtirol zu Schlachthöfen in anderen EU-Ländern oder zu Schlachthöfen oder Mastbetrieben in Drittländern verbracht.” Worauf stützt sich diese Behauptung? Kann dies tatsächlich kategorisch ausgeschlossen werden? Wir hatten uns nach den autorisierten Transportunternehmen aus Südtirol erkundigt, die Tiertransporte abwickeln dürfen. Sie haben uns einen Link zum Gesundheitsministerium angegeben, der leider nicht mehr funktioniert. Somit sind wir, trotz längeren Suchens, nicht imstande gewesen, diese Unternehmen ausfindig zu machen.
Es gebe zuständige Behörden, die eine Übersicht über die grenzüberschreitenden Transporte hätten, antwortete LR Arnold Schuler, dazu gehörten aber nicht unbedingt die Länder, durch welche die Transporte durchführten. Aus Südtirol seien nur wenige Schweine und Hühner exportiert worden, z.B. 9 Schweine nach Italien. Der Link zum Gesundheitsministerium sei weiterhin aktiv, man habe das überprüft.
Das Interreg-Projekt „EUMINT“ ist als Finalist in der Kategorie „Bekämpfung von Ungleichheit und Armut“ in den europäischen RegioStars-Wettbewerb eingezogen, stellte Ulli Mair fest. Das Projekt „EUMINT“ fördert die Zusammenarbeit zwischen Österreich und Italien in den grenznahen Gebieten zur Integration von Asylwerbern und Asylberechtigten. Auch Südtirol beteiligt sich in Zusammenarbeit mit der „eurac“ an dem genannten Projekt. Mairs Fragen dazu: Welche Geldmittel stellt das Land Südtirol direkt oder indirekt über andere Körperschaften dem Projekt „EUMINT“ zur Verfügung? Welche konkreten Maßnahmen hat das Projekt „EUMINT“ in Südtirol bereits umgesetzt? Im Zuge der zivil-staatsbürgerliche Integration sollen Treffen zu gemeinsamen Werten durchgeführt worden sein, wovon 45 in Südtirol stattgefunden haben. Welche Inhalte hatten diese Treffen, wo wurden diese abgehalten und wer waren die Teilnehmer? Wie viele Teilnehmer haben an den besagten Treffen bisher teilgenommen?
Das Projekt werde nur von EU und Staat gefördert, nicht vom Land, teilte LH Arno Kompatscher mit, insgesamt seien es 800.000 Euro. Im Rahmen des Projekts seien Interviews geführt worden, um den Bedarf zu ermitteln, und es seien Lernmodelle entwickelt worden. Es gebe Treffen, um sich gegenseitig kennenzulernen und die europäischen Werte zu vermitteln. An den Treffen hätten rund 400 teilgenommen, viele aus afrikanischen Ländern.
Fragen und Antworten zu Erster Hilfe im Zug, zu Tierhaltung und Tiertransporten, Insektenweiden, Tourismusentwicklung
Im SAD-Zug Lienz-Bruneck habe kürzlich ein Arzt eine junge Mutter vor dem Herzstillstand bewahrt, berichtete Sandro Repetto. Der Arzt habe anschließend bemängelt, dass es im Zug weder Defibrillatoren noch ein Erste-Hilfe-Set zur Verfügung waren. Repetto fragte, ob die SAD-Züge in Südtirol entsprechend ausgerüstet seien. Es gebe zwei Erste-Hilfe-Kits pro Zug, einen bei der Vinschgerbahn, aber keine Defibrillatoren, antwortete LR Daniel Alfreider. Die Züge würden jetzt mit Defibrillatoren nachgerüstet.
Die zunehmende Versiegelung und intensive Flächennutzung schränkt den Lebensraum und das Nahrungsangebot für Insekten stark ein und wirkt sich negativ auf deren Artenvielfalt und Populationen aus, bemerkte Andreas Leiter Reber. Dies hat wiederum Auswirkungen auf die Vogel- und Fledermausbestände, deren Nahrungsgrundlage sich bedenklich verkleinert. Zahlreiche europäische Länder und Regionen versuchen dieser Entwicklung entgegenzutreten und setzen entsprechende Maßnahmen zum Schutz der Insektenvielfalt. Die Landesregierung wurde um die Beantwortung folgender Fragen ersucht: Werden Bauprojekte (Hoch- Tief- Ingenieursbau) auf öffentlichem Grund verpflichtend auf das mögliche Anlegen von Insektenweiden geprüft? Gibt es in Südtirol eine Fachgruppe, welche mit der Anlage und Ausweitung von Insektenweiden beauftragt ist? Es gebe keine Verpflichtung zu Insektenweiden, erklärte LR Arnold Schuler, das Land wolle jedoch solche einrichten, um die Artenvielfalt zu erhalten. Man führe noch Gespräche mit Imkern, um die geeigneten Pflanzen zu ermitteln. Die Laimburg habe bereits einen entsprechenden Auftrag erhalten.
Das immer noch gültige, „alte“ Landesraumordnungsgesetz (LROG) ist bis zum 1. 1. 2020 in Kraft und könnte in seiner Geltung verlängert werden, da das 2018 verabschiedete Gesetz für Raum und Landschaft erst später Geltung erlangen dürfte, schätzte Brigitte Foppa. Art. 128, Abs. 1 des LROG von 1997 und das Dekret des Landeshauptmanns vom 18. 10. 2007, Nr. 55, Art. 2 sehen eine Obergrenze von 229.088 gastgewerblichen und nicht gewerblichen Betten vor. Seit 2017 näherte sich das Bettenwachstum zügig der Obergrenze: Noch 2016 waren es erst 220.595 Betten, aber bereits im Sommer 2018 waren 223.987 Betten erreicht, Anfang 2019 wurde die Marke von 225.000 Betten übersprungen. Ende Juni 2019 hält der Stand nach der offiziell geführten Statistik bei 228.744. Nur mehr knapp 350 Betten “fehlten” also im Frühsommer dieses Jahres zum Erreichen der Bettenobergrenze. Foppas Fragen an die Landesregierung: Was ist der aktuelle Stand der Bettenzahl im Lande? Wird sich die Landesregierung an das geltende Gesetz, das die Bettenobergrenze vorsieht, einhalten? Wie wird sich die Landesregierung zu den ca. 46 eingereichten Tourismusprojekten in 30 Gemeinden äußern, die zur Überschreitung der Bettenobergrenze führen dürften? Wann wird das neue Gesetz “Raum und Landschaft” in Kraft treten? LR Arnold Schuler sprach von einer moderaten Entwicklung in Südtirol im Vergleich zu anderen Ländern, man sei wieder auf dem Stand von 1985, mit einem jährlichen Zuwachs von 1 Prozent. Die Obergrenze werde eingehalten, es fehlten dazu noch 350 Betten, und es sei unwahrscheinlich, dass diese heuer geschaffen würden. 2020 trete dann das neue Gesetz in Kraft.
Die Anbindehaltung von Milchkühen bekommt europaweit von mehreren Seiten Druck – von Tierschutz-Organisationen, von Handelsunternehmen und von Politikern, bemerkte Peter Faistnauer. Die Entwicklung der Produktionstechnik geht auch in der Rinder- und Milchviehhaltung mit dem Strukturwandel einher. Die Laufstallhaltung mit ihren räumlich getrennten Bereichen Laufen, Liegen, Futteraufnahme und Melken entwickelt sich glücklicherweise laufend weiter. Moderne Haltungsformen fördern die Tiergesundheit und das Tierwohl und sind die Basis für eine wirtschaftliche Milchvieh-Haltung in den bäuerlichen Betrieben. In Südtirol werden aber bis heute mit öffentlichen Geldern Investitionen in Stallneubauten mit Anbindehaltung bezuschusst. Aus den Medien erfahren wir nun, dass die Förderkriterien überarbeitet werden. Faistnauer richtete folgende Fragen an die Südtiroler Landesregierung: Wie viele Stallumbauten und Stallneubauten wurden in den Jahren 2014 bis 2018 in Südtirol vom zuständigen Amt finanziell gefördert? Warum hat der zuständige Landesrat nicht bereits 2013 entschieden, nur mehr Baumaßnahmen zu fördern, welche die Anbindehaltung ausschließen? Warum wird in der Beratungsbroschüre des BRING weiterhin die Anbindehaltung bei Neubauten als Möglichkeit beworben? Werden auch in Zukunft in Südtirol neue Wirtschaftsgebäude mit Anbindehaltung gefördert? Wird in Zukunft nur mehr die Laufstallhaltung gefördert, welche den aktuellen EU-Biovorschriften entspricht? (damit der Landwirt ohne zusätzliche Kosten jederzeit auf die ökologische Tierhaltung umstellen kann). Man dürfe in diesem Bereich nicht zwischen Weiß und Schwarz unterscheiden, mahnte LR Arnold Schuler, es gebe auch schlechte Freilaufställe. Dennoch werde man in Zukunft hauptsächlich Laufställe fördern. Ausnahmen solle es nur geben, wo Laufstelle schwer umsetzbar seien. Bereits in den vergangenen Jahren seien 75 Prozent in die Laufstallförderung geflossen. In der BRING-Broschüre werde nicht explizit die Anbindehaltung beworben, es werde nur als Ausweichmöglichkeit gesehen.
Neben der vordergründig zivilen Verwendung im Arbeits- und Rettungsflug, zählen in Bergregionen wie Südtirol auch der Transport von Baumaterialien und die Lebensmittelversorgung alpiner Einrichtungen zu wichtigen Einsatzfeldern von Hubschraubern, erklärte Andreas Leiter Reber. Mittlerweile gehören Hubschrauberrundflüge für viele Einheimische und Gäste zum gewohnten Freizeitangebot in unserem Land. Der derzeitige Ausbau des Hochsegment- und Luxus-Tourismus bringt zusätzliche und individuellere Flugrouten mit sich. Zum Schutz von Mensch und Natur gelten in Südtirol Start- und Landeeinschränkungen für Rund- und Besichtigungsflüge, Übungsflüge Reklameflüge, Sport- und Freizeitflüge. Leiter Reber fragte die Landesregierung: Wurden Verletzungen der Start- und Landeeinschränkung seit dem Jahr 1997 geahndet? Wie viele Ahndungen gab es und wie hoch waren die ausgestellten Strafen? Sind Start- und Landungen von privaten und touristisch genutzten Hubschraubern in Naturparks und Gebieten oberhalb von 1600 Metern erlaubt? Werden für private und touristische Zwecke Sondergenehmigungen für Starts und Landungen in Naturparks außerhalb der Start- und Landeeinschränkung oder für Gebiete über 1.600 Metern ausgestellt? Wenn ja, mit welcher Begründung und wie viele Sondergenehmigungen wurden im laufenden Jahr ausgestellt? Seit 1998 seine 178 Strafen ausgestellt, zu 2.000 Euro bzw. 4.000 Euro im Wiederholungsfall, antwortete LR Daniel Alfreider, der auch erklärte, wo Hubschrauberflüge überall verboten sind. Die Flüge müssten vorab gemeldet werden, Ausnahmen von den allgemeinen Verboten müssten beantragt werden.
Mit Beschluss der Landesregierung Nummer 477 aus dem Jahr 2006 wurde die Anbringung von weißen Hagelnetzen verboten, erklärte Hanspeter Staffler. Im Beschluss heißt es „Die Anbringung von Hagelnetzen ist bei ausschließlicher Verwendung von schwarzen bzw. grauen Netzen gestattet“. Artikel 68, Absatz 4 des Landesraumordnungsgesetzes legt zudem die anfallenden Strafen bei Zuwiderhandlung fest. Vermehrt sind in Südtirol in letzter Zeit jedoch weiße Hagelnetze zu sehen. Stafflers Fragen an die Landesregierung: In wie vielen Fällen wurden im Jahr 2018 (bzw. 2019) vonseiten der Behörden die Anbringung von weißen Hagelnetzen beanstandet? Wie oft wurden 2018 (bzw. 2019) Verwaltungsstrafen verhängt, weil weiße Hagelnetze angebracht worden waren? Das Anbringen der Netze werde von den Gemeinden geregelt, antwortete LR Maria Hochgruber Kuenzer. Die Landschaftsagentur habe im gefragten Zeitraum keine Beanstandungen erhalten.
Die Fragestunde wird morgen fortgesetzt.