Von: luk
Bozen – Die Funktions- und Koordinierungszulagen für rund 600 Beamte des Landes, der Gemeinden, des Sanitätsbetriebs, des Wohnbauinstituts usw. stehen im Zentrum von Ermittlungen des Rechnungshofs.
Staatsanwalt Robert Schülmers wittert einen Schaden von knapp drei Millionen Euro. Er will 20 Verwalter dafür haftbar machen. Sie werden von der Staatsanwaltschaft am Rechnungshof bezichtigt, eine „grobe Fahrlässigkeit“ begangen zu haben.
Konkret sollen sie Kollektivverträge unterschrieben haben, die den 600 Beamten eine Führungszulage sichert, obwohl deren Auftrag bereits erloschen ist.
Nahm der Rechnungshof zunächst die einzelnen begünstigten Beamten ins Visier, schießt er sich nun offenbar auf jene Verwalter ein, die in den vergangenen 20 Jahren Kollektivverträge und mit ihnen Bereichsübergreifende Verträge (BÜKV) unterschrieben haben, berichtet das Tagblatt Dolomiten.
Obwohl diese Verträge aufgrund von einschlägigen Artikeln in Landesgesetzen aufgesetzt und unterzeichnet wurden, hält sie der Rechnungshof für nicht rechtens. Und bei der Suche nach den Verantwortlichen geht er weit zurück.
In einem Schreiben an 20 Verwalter fordert das Gericht eine Stellungnahme ein. Dafür haben die 20 landesweit bekannten Köpfe nun 30 Tage Zeit. „Wir haben aufgrund von Gesetzen gehandelt und unterschrieben“, sagt Landwirtschaftslandesrat Arnold Schuler gegenüber den „Dolomiten“. Er sei aber guter Dinge, dass sich alles aufklären wird.
Detail am Rande: Die noch tätigen Beamten sind im Falle einer Verurteilung durch eine Versicherung geschützt.