Von: mk
Bozen – Im Zusammenhang mit dem Urteil des Rechnungshofes bezüglich der Abschussdekrete spricht Landesrat Arnold Schuler von einem überzogenen Urteil und einer überzogenen Strafbemessung. Gleichzeitig stellt der Landesrat die heutigen Medienberichte zu den Ermächtigungen 2014 richtig.
Ende August 2014 hat Landwirtschaftslandesrat Schuler das Dekret Nr. 575 vom 29. August 2014 unterzeichnet, mit dem er den Abschuss von 942 Murmeltieren erlaubt, um Schäden in Mähwiesen und in deren Umgebung sowie in der Nähe gefährdeter Infrastrukturen vorzubeugen. Dem Dekret, das die Sichtvermerke des Abteilungsdirektors und des zuständigen Amtsdirektors trägt, war erstmals auf der Grundlage eines umfassenden technischen Berichts zum Murmeltiervorkommen und deren Entwicklung, zu den Schäden und (alternativen) Möglichkeiten zur Schadenseindämmung erstellt worden.
“Das Dekret stützt sich auf das Gutachten der Landeswildbeobachtungsstelle und auf jenes der staatlichen Behörde für Umweltschutz und Forschung ISPRA”, erklärt Landesrat Schuler, “auch das Verwaltungsgericht hat in der Folge in seinem Urteil von 2016 bestätigt, dass das Verfahren rechtlich korrekt durchgeführt wurde und vermerkt in seinem Urteil sogar, dass Verfahrensunzulänglichkeiten der Vorjahre überwunden worden seien.” Dies, so der Landesrat, werde auch dadurch bestätigt, dass das Land nicht für die Prozesskosten aufkommen musste. Diese musste hingegen die Tierschutzorganisation LAV als Rekurssteller bezahlen.