Von: ka
Bozen – Laut Landesrat Arnold Schuler folgt die Ablehnung im Landtag zum Beschlussantrag “Nein zum Glyphosat” der Fünf-Sterne-Bewegung einer klaren Logik: Es gibt bereits eine weitreichendere Regelung.
Der Südtiroler Landtag befasste sich in der heutigen Sitzung unter anderem mit dem Thema Glyphosat. Der Landtagsabgeordnete der Fünf Sterne-Bewegung Diego Nicolini brachte den Beschlussantrag Nr. 22/19 “Nein zu Glyphosat” ein. Mit diesem Beschlussantrag solle der Landtag die Landesregierung verpflichten, “dafür zu sorgen, dass dem Einsatz von Glyphosat in den Gemeinden des Landes im Falle von Gebieten, die als ‘Gebiete, die von der Allgemeinheit oder von gefährdeten Personengruppen genutzt werden’ gelten, vermehrt entgegengewirkt wird.”
Bereits bestehende Regelung reicht weiter
Der Beschlussantrag wurde mehrheitlich abgelehnt. Dazu stellt der zuständige Landesrat Arnold Schuler klar: “Es gibt bereits eine bestehende Regelung, und diese ist weitreichender als der eingebrachte Beschlussantrag.”
Schuler beruft sich dabei auf ein Dekret des Gesundheitsministeriums vom 9. August 2016. Demnach ist die Ausbringung glyphosathaltiger Produkte auf “Gebieten, die von der Allgemeinheit oder von gefährdeten Personengruppen genutzt werden” italienweit verboten worden. Zudem gilt in Südtirol das Landesgesetz vom 12. Mai 2010, Nr.6 “Naturschutzgesetz und andere Bestimmungen”. Es verbietet, Vegetationsdecken mit Unkrautbekämpfungsmitteln zu behandeln, außer bei landwirtschaftlich intensiv genutzten Kulturflächen (Artikel 19, Absatz 3).
Es ist laut Schuler nach wie vor das vorrangige Ziel der Landwirtschaft, den Einsatz von Herbiziden und allgemein von Pflanzenschutzmitteln zu reduzieren. Der Landesrat erinnert dazu: „Auf 82 Prozent der Agrarflächen des Landes werden keine Herbizide und Pflanzenschutzmittel ausgebracht. Kein anderes Land in Europa kann einen solchen Wert vorweisen.“