Von: mk
Bozen – Zum Schulbeginn erhalten Eltern von Grundschülerinnen und -schülern eine Liste für den Kauf von Schulausrüstung. Vor allem bei Erstklässlern ist ja die gesamte Grundausstattung zu besorgen. Da bekommen dann Eltern auch schon vorab eine Aufstellung auf der jeweils z.B. zu Holzfarben, Wasserfarben oder Ölkreiden die entsprechende Marke empfohlen wird. Noch ungenierter wird es bei Klebestift oder Klebestoff, wo die Marke explizit zum Produktnamen angeführt wird.
Die Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) sieht darin einen Verstoß gegen das Neutralitätsgebot der Schule. „Die Schule kann Orientierung geben, jedoch bestimmte Marken zu fordern ist nicht zulässig“, meint der Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Südtirol Walther Andreaus. „Vor allem werden durch die Markennennung Eltern und Schüler von Anfang an unter Druck gesetzt, vor allem jene die beim Einkauf wegen der Kosten vorsichtig sein müssen. Auch Konflikte zwischen Eltern und Kindern werden geschürt wie uns Eltern berichten.“
Die Verbraucherzentrale ruft die Entscheidungsträgerinnen und -träger der Südtiroler Schule – inklusive Schüler- und Elternvertretungen – auf, besonders kritisch auf Schleichwerbung zu achten, „denn Schule sollte nicht zum Marktplatz verkommen. In den Lernzielen sollte verankert werden, offene und versteckte Werbung als solche zu erkennen damit die angehenden Verbraucherinnen und Verbraucher freiere Kaufentscheidungen treffen können, so die VZS.
Der Tipp der VZS: An die Umwelt denken!
Mit dem Kauf von länger haltbaren Produkten und solchen ohne bedenkliche Inhaltsstoffe werde die Umwelt und Gesundheit geschont und gleichzeitig Geld gespart, betonen die Konsumentenschützer. Weitere Infos gibt es auf der Homepage der VZS unter Schultaschen-Öko-Check.