Von: mk
Bozen – In den letzten Tagen ist viel über das harsche Vorgehen des Landesdenkmalamts gegen die Gastgärten von Restaurants und Bars berichtet worden. Dem Team K zufolge scheint es, dass das Land aufgrund einer bewusst restriktiven Gemeindeverordnung strenge Vorschriften für die Außenbereiche der städtischen Veranstaltungsorte erlassen hat, und zwar nicht nur in der Altstadt. “Um alles zu vereinheitlichen, werden Sonnenschirme und Außenanlagen entfernt, frühe Schließzeiten eingeführt und alle Stühle und Tische müssen jeden Tag weggeräumt werden”, sagt Thomas Brancaglion, Bozner Gemeinderat vom Team K.
Der Landtagsabgeordnete Paul Köllensperger fügt noch hinzu: “Und das alles zum Nachteil, der Gastronomie, die bereits zwei Jahre lang von der Pandemie schwer getroffen wurde.”
Das Team K halte Bozen für eine ideale Stadt hinsichtlich Klima und Landschaft. Freiflächen sollten so weit wie möglich als Ort der Begegnung und der Lebensfreude genutzt werden – in einer optimalen Balance zwischen Umwelt und dem Genießen von Speisen und Getränken.
Die Festlegung von Leitlinien zur Erhaltung des Stadtbildes sowie von Gebäuden und Gebieten von besonderem künstlerischen Wert sei zweifellos sinnvoll. Es sei jedoch nicht nachvollziehbar, dass die Individualität und Originalität mancher Lokale, die das Verdienst haben, sowohl Einheimische als auch Touristen anzulocken und zu empfangen, durch Ordnung und Standardisierung beeinträchtigt werden – umso mehr, als diese Vorschriften das Betreiben eines Gastronomiebetriebs, insbesondere in Bozen, erschweren würden. Wenn man Innsbruck als Beispiel nehme, sollte man erkennen, dass die Besonderheit unterschiedlicher Orte den Charme und den Reiz einer städtischen Umgebung ausmacht.
“Wir erwarten von der Stadt- und Landesverwaltung mehr Sensibilität und Vernunft und werden weiter für eine stärkere und vernünftigere Nutzung des öffentlichen Raums als Ort der Begegnung kämpfen”, so Matthias Cologna abschließend.
Alles nur zu verbieten, führe dazu, dass die Stadt zu einer Kulisse verkommt und die wirtschaftliche Tätigkeit am Stadtrand stattfindet – oder am Virgl – mit allen Folgen für den Flächenverbrauch und die Verkehrsströme.