Von: mk
Bozen – Am heutigen 27. Mai hat der dritte Gesetzgebungsausschuss im Landtag den dritten Teil des „Omnibus-Gesetzes“ behandelt. Der Änderungsantrag der Grünen Fraktion zur Erweiterung der Schutzhütten wurde abgelehnt – mit fadenscheinigen Argumenten, wie die Grünen finden.
Die Grüne Fraktion hat im Ausschuss einen Änderungsantrag betreffend die Schutzhütten vorgeschlagen: Künftig sollten bei Neubauten von Schutzhütten und Erweiterungen ab 30 Prozent der Baumasse nicht nur die Unbedenklichkeitserklärung der Landesregierung und das Gutachten der Landschaftsschutzkommission vorgelegt werden, sondern auch das Gutachten des Alpinbeirates. „Die Untergrenze von 30 Prozent für die Einbindung des Alpinbeirates ist zu hoch. Der Alpinbeirat, in dem neben Tourismusvertretungen immerhin die Alpenvereine und die Bergrettung sitzen, sollte bei jeglichen Erweiterungen, zumindest ab 15 Prozent einbezogen werden. Vorsicht ist besser als Nachsicht, das gilt vor allem am Berg“, so Brigitte Foppa, Mitglied des dritten Gesetzgebungsausschusses.
Gerade in den letzten Jahren habe Südtirols Öffentlichkeit aufmerksam auf die Schutzhütten geschaut und viele Bürger möchten, dass diese traditionellen Einrichtungen in der Bergwelt als solche bestehen bleiben, so die Grünen.
„Besonders heikel ist der Passus, der zu den Schutzhütten eingefügt wurde. Genau dieser Änderungsvorschlag wurde heute vom Gesetzgebungsausschuss mit fadenscheinigen Begründungen abgelehnt“, kommentiert Foppa. „Landesrat Walcher argumentierte, dass der Alpinbeirat zu selten tagen würde. Hier hat man wohl händeringend um einen Grund für eine Ablehnung gesucht – und nur einen äußerst schwachen gefunden“, schließt eine verärgerte Foppa.