Von: luk
Rom – Der Senat hat heute den Gesetzesentwurf zur Förderung des Film- und audiovisionellen Bereiches in erster Lesung angenommen. “Dabei ist es gelungen, für Südtirol wichtige Neuerungen durchzubringen, die insbesondere den Schutz der deutschen und ladinischen Minderheit sowie die Förderung ihrer Muttersprache und kulturellen Entwicklung garantieren”. Das betonen die Südtiroler Senatoren Karl Zeller, Hans Berger und Francesco Palermo in einer Aussendung.
“Filme und audiovisionelle Werke in der Minderheitensprache, die ganz oder zum Teil in Gebieten spielen, in denen gesetzlich anerkannten Minderheiten siedeln oder in denen Personen aus diesen Gebieten auftreten, werden den Produktionen in italienischer Sprache gleichgestellt”, erklären die Südtiroler Senatoren. Tatsächlich wurde ein von der Autonomiegruppe vorgelegter Antrag angenommen, mit dem die ursprünglich im Gesetz vorgesehene restriktive Bedingung für die Inanspruchnahme der Förderbeiträge (u.z. dass die Verwendung der Minderheitensprache eng mit dem Inhalt des Films verbunden sein müsse) gestrichen wurde.
Dank eines weiteren Antrages haben auch Filmverleiher in den Minderheitengebieten Anspruch auf die Steuerbegünstigung und zwar auch dann wenn es sich um Filme handelt, die in der Minderheitensprache produziert wurden. “Dadurch sollen italienische als auch ausländische Filmverleiher veranlasst werden, in Südtirol deutschsprachige Filme zu vertreiben und somit dem breiten deutschsprachigen Publikum zugänglich zu machen”, so Zeller, Berger und Palermo.
Ebenso sichert ein weiterer angenommener Antrag der Autonomiegruppe, dass in Minderheitengebieten Filme in der entsprechenden Muttersprache auch vor dem Starttermin in der italienischen Sprache aufgeführt werden dürfen, sofern ein Filmverleiher die entsprechenden Rechte für die Aufführung der Originalversion in den Minderheitengebieten erworben hat. “So kann es also in Zukunft nicht mehr vorkommen, dass die Aufführung eines deutsch-österreichischen oder schweizer Films, wie z.B. “Heidi”, bis zum Start der italienischen Version untersagt wird. Die Südtiroler müssen also nicht mehr über die Grenze fahren, um einen Film zu sehen, dessen Kinostart im deutschsprachigen Ausland bereits erfolgt ist, in Italien hingegen noch nicht”, erklärt Zeller.
Im Gesetzestext aufgenommen wurde außerdem die Schutzklausel zur Wahrung der autonomen Rechte und der primären Gesetzgebungskompetenzen Südtirols für kulturelle Tätigkeiten.