Von: luk
Rom – Heute, am 10. Mai 2017, wurde das Gesetz zum Ausbau des Schutzes der ladinischen Minderheit vom Plenum des Senats mit 160 Ja, 4, Nein-Stimmen und 32 Enthaltungen, also mit großer Mehrheit genehmigt.
Das Gesetz war am 11. Januar dieses Jahres in 1. Lesung in der Abgeordnetenkammer genehmigt worden, wo es der Fraktionssprecher und SVP- Abgeordnete Daniel Alfreider vorgelegt hatte.
Konkret geht es im Gesetzentwurf um eine Abänderung des Autonomiestatutes, um der ladinischen Sprachgruppe die gleichen Rechte und die gleiche Vertretung wie den anderen Sprachgruppen zu ermöglichen.
„In dieser Hinsicht soll die Vertretung der ladinische Sprachgruppe in den öffentlichen Körperschaften, die landesweit von Interesse sind, gewährleistet werden, oder einem ladinischen Landtagsabgeordneten ermöglicht werden, die Rolle des Landeshauptmannstellvertreters zu bekleiden.
„Besonders wichtig ist der Punkt, der eine mögliche Vertretung der Ladiner in der Sechser- und Zwölferkommission vorsieht. Diese Kommissionen sind für die Ausarbeitung der Durchführungsbestimmungen zum Autonomiestatut zuständig und eben für alle 3 Sprachgruppen von großer Bedeutung. Erfreulich ist auch, dass Staatssekretär Bressa angekündigt hat, dass die Regierung die Republik Österreich kontaktieren wird, um die Abänderungen zu akkordieren, da mit dem vorliegenden Verfassungsgesetz eine Reihe von Paketbestimmungen berührt werden“, so Senator Zeller, der auch als Berichterstatter fungiert hat.
Nun kommt das Gesetz zurück in die Abgeordnetenkammer, das die Änderungen, die der Senat angebracht hat, genehmigen muss. Danach kann im Herbst, da es sich um ein Verfassungsgesetz handelt, die 2. und endgültige Lesung erfolgen, wozu es bekanntlich die absolute Mehrheit beider Häuser des Parlaments braucht.
Die einzige relevante Neuerung im Vergleich zum Text der Abgeordnetenkammer ist die Streichung des Passus zum Wahlrecht in Land und Gemeinden.
“Da es letztlich nur in demjenigen Teil, in dem es um eine Neuregelung des Wahlrechts geht, keinen Konsens gab und die Anhörungen ergeben haben, dass der Landtag bereits heute eine Wahlhürde einführen kann, sofern die ladinischen Listen davon ausgenommen werden, habe ich selbst als Berichterstatter zu den betreffenden Artikeln einen Streichungsantrag vorgelegt. Da es für den Wahlrechtspassus starke Widerstände gab, wäre ja nur die zügige Genehmigung des Ladinergesetzes behindert worden, ohne dass sich im Gegenzug ein autonomiepolitischer Nutzen aus diesem Passus ergeben hätte. Der Schutz der Ladiner hat für uns jedenfalls oberste Priorität.”, erklären Karl Zeller, Hans Berger und Daniel Alfreider.