Von: mk
Bozen – Die Landesregierung hat heute auf Antrag von Landesrätin Waltraud Deeg angepasste Richtlinien für die Seniorenwohnheime in Südtirol in Bezug auf den Umgang mit Covid-19 erlassen. Diese Anpassung war nötig geworden, um auch in der sich verändernden Infektionslage den Heimen klare Vorgaben geben zu können. “Wir haben uns wöchentlich in der eigens eingerichteten Task Force Senioren darüber ausgetauscht, welche Vorgaben und Handlungsempfehlungen nötig sind, um trotz steigenden Infektionszahlen die 76 Seniorenwohnheime in Südtirol möglichst lange für Neuaufnahmen und Besuche offen zu halten”, erklärt Landesrätin Deeg. Bedeutend seien dabei die Erfahrungen in der ersten Pandemiewelle im Frühjahr gewesen, da nun wichtige Aspekte eingebaut wurden. Die interdisziplinäre Task Force Senioren besteht aus Vertretern des zuständigen Landesamtes, des Verbandes der Seniorenwohnheime, der Berufsgemeinschaft der Führungskräfte der Altenbetreuung, des Sanitätsbetriebes, der Pflegedienstleiter, des Psychologischen Dienstes, des Bevölkerungsschutzes sowie der ärztlichen Bezugspersonen der Seniorenwohnheime.
Eine für Bewohner und Angehörige wichtige Neuerung betrifft erneut die Besuche. So wird im aktualisierten Beschluss festgeschrieben, dass unter Einhaltung der Sicherheitsvorkehrungen bei Besuchen ein Körperkontakt mit Heimbewohnern möglich ist. Auch sind künftig zwei Besucher im Einzelzimmer erlaubt, immer unter Einhaltung bestimmter Vorsichtsmaßnahmen. Eine wichtige Erleichterung gibt es, wenn Heimbewohner im Sterben liegen: Künftig dürfen diese von Angehörigen oder Personen, die ihnen nahestehen, besucht werden, auch wenn es einen allgemeinen Besucherstopp im Heim gibt. “Es war uns sehr wichtig, noch stärker als bisher den psychologischen, emotionalen Aspekt einzuarbeiten. Menschen in den Seniorenwohnheimen brauchen den Kontakt zu ihren Lieben, auch wenn sie ansonsten gut umsorgt und gepflegt werden”, gibt Waltraud Deeg zu bedenken.
Im Beschluss wird zudem festgelegt, dass jedes Seniorenwohnheim einen internen Ablauf erarbeitet, in dem alle umzusetzenden Verfahren bei Auftreten von Covid-Fällen im Heim beschrieben sind. Dafür werden im Beschluss einige Vorgaben zum Umgang mit symptomatischen und mit positiv bzw. zweifelhaft getesteten Heimbewohnern gegeben. Auch wird festgelegt, dass Heime über 80 Betten zu einem bestimmten Zeitpunkt einen eigenen, abgetrennten Covid-Bereich aktivieren müssen. Sofern es keine oder kaum Covid-Fälle in einem Heim gibt, bleiben alle Dienste, auch die Heimkapelle und die Heimbar, geöffnet. Dasselbe gilt auch für andere, vom Seniorenwohnheim angebotene Leistungen wie Essen auf Rädern, Friseurdienst oder Tagespflegeleistungen. Heimbewohnerinnen und -bewohner können weiterhin unter Einhaltung der allgemein für Südtirol geltenden Sicherheitsvorgaben das Heim kurzzeitig verlassen. Auch Tagesausflüge sind in diesem Zusammenhang möglich.
Weitere Vorgaben vonseiten des Landes betreffen bessere Schutzvorkehrungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Heim. Unter anderem sollen die Personalräume besser geteilt, Dienstpläne mit möglichst denselben Mitarbeitern gestaltet und durch die kontinuierliche und regelmäßige Schnelltesten der Mitarbeitenden die Sicherheit für alle Beteiligten erhöht werden. “Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Seniorenwohnheimen leisten tagtäglich Großartiges, ganz unabhängig davon in welcher Phase der Pandemie wir uns befinden. Es ist unsere Aufgabe, ihnen ein möglichst sicheres Arbeitsfeld zu garantieren, damit sie ihrer Arbeit ohne Bedenken nachgehen können”, sagt die Soziallandesrätin.