Von: mk
Bozen – „Das Recht auf Gebrauch der Muttersprache ist nur dann etwas wert, wenn man es auch einfordert und es von den öffentlichen Stellen eingehalten wird“, erklärt die Süd-Tiroler Freiheit in einer Aussendung. Anlass sei ein neuerlicher Fall, der sich beim Fürsorgeinstitut NISF/INPS zugetragen hat. Besonders beim sogenannten Telefonservice des Instituts werde die Zweisprachigkeitspflicht regelmäßig und mitunter sehr respektlos ignoriert. Die Süd-Tiroler Freiheit hat den aktuellen Fall vor den Landtag gebracht.
Der Anlass: Eine verärgerte Kundin habe der Süd-Tiroler Freiheit einen „ungeheuerlichen Fall“ von Missachtung des Rechts auf Gebrauch der Muttersprache beim INPS/NISF gemeldet. Die Beschwerde bezog sich auf die Telefonauskunft des Instituts. Die Kundin wählte die Tastenoption „Deutsch“, wurde aber trotzdem mit einer italienisch sprechenden Sachbearbeiterin verbunden. Die Kundin, des Italienischen mächtig, setzte das Gespräch dennoch in italienischer Sprache fort.
Als ihr ein Fachbegriff nicht einfiel, sei die Mitarbeiterin ausfällig geworden und habe gemeint, sie solle es sein lassen, wenn sie kein Italienisch könne. Als die Kundin schließlich eingeworfen habe, dass sie durch ihre Tastenwahl Anrecht hätte in deutscher Sprache Auskunft zu erhalten, sei ihr mitgeteilt worden, dass es keine deutschsprachigen Mitarbeiter gebe, erklärt die Süd-Tiroler Freiheit. „Qui siamo in Italia!“, habe die Antwort gelautet.
Die Süd-Tiroler Freiheit hat heute diesbezüglich eine Anfrage im Landtag hinterlegt. „Die gesetzlich garantierte Gleichstellung der Sprachen ist vielen staatlichen Institutionen in Südtirol egal. Anders ist es nicht zu erklären, dass sich die Beschwerden, insbesondere beim NISF/INPS, derart häufen“, kritisiert Stefan Zelger, Landtagssekretär der Süd-Tiroler Freiheit. „Die Pflicht zur Zweisprachigkeit ist eine Grundsäule der Autonomie zum Schutz unserer Volksgruppe in Italien. Verletzungen dieses Grundrechts dürfen nicht weiter auf die leichte Schulter genommen werden!“
Die Arbeitsgruppe „Recht auf Muttersprache“ der Süd-Tiroler Freiheit sammelt Beschwerden über Verletzungen dieses Rechts und hat eine eigene Internetseite (www.suedtiroler-freiheit.com/zweisprachigkeit) über die Bestimmungen zur Zweisprachigkeitspflicht eingerichtet. Die Bewegung rät den Verantwortlichen des NISF/INPS einen Blick darauf zu werfen und endlich die Sprachbestimmungen einzuhalten.