Von: mk
Bozen – Nein zu einer Ministerialnote sagen Südtirols Mietwagenunternehmer. Diese sieht vor, dass zukünftig bei Schulausflügen das Lehrpersonal sowohl die Busse als auch die Fahrer kontrollieren muss. „Diese Kontrollen werden bereits über andere Wege durchgeführt und sind insofern unnötig“, betont der Obmann der Mietwagenunternehmer im lvh Martin Plattner.
Südtirol ist die einzige Provinz in ganz Italien, in der gesetzlich vorgeschrieben ist, dass Reisebusse nicht älter als 15 Jahre sein dürfen. „Bereits diese Tatsache belegt, dass unsere Busunternehmer über sehr moderne Fuhrparks verfügen und damit für Sicherheit und Qualität bürgen. Außerdem müssen die einzelnen Busse einmal jährlich einer Hauptuntersuchung unterzogen werden und dies in einer neuen, bestens ausgestatteten Landesprüfstelle, wo extra dafür ausgebildetes Personal arbeitet. Hier werden zu 99 Prozent ausschließlich Busse auf Herz und Nieren geprüft“, erklärt der Obmann der Mietwagenunternehmer im lvh Martin Plattner. Insofern seien die Kontrollen durch das Lehrpersonal unnötig und amateurhaft, da diese nicht über die notwendigen fachlichen Kenntnisse verfügen. „Außerdem müssten die Lehrer, sofern man das Gesetz rigoros anwenden würde, auch die Schülertransporte kontrollieren, mit denen die Schüler täglich zur Schule und wieder nach Hause gebracht werden. Ich glaube, weder Busfahrer noch Lehrpersonal wären über eine solche Entwicklung glücklich“, so Plattner.
BISHER (6.09.2016): Irres Gesetz aus Rom
Rom verunsichert wieder einmal die Schulwelt und sorgt auch in Südtirol mit einem neuen Gesetz für Furore. Demnach muss eine Lehrperson, bevor sie bei einem Ausflug mit den Schülern in den Bus einsteigt, diesen auf Herz und Nieren prüfen.
So muss die Lehrperson vom Buschauffeur verlangen, ihr seine Fahrerlaubnis und eine gültige Versicherung des Fahrzeugs zu zeigen. Außerdem muss die Lehrperson den Bus einer Inspektion unterziehen, um zu überprüfen, ob er auch sauber genug ist, um den Schülern ein angemessenes Transportmittel zu bieten.
Auch KfZ-Kenntnisse sind gefragt: So muss die Lehrperson sicherstellen, dass die Lichter nicht kaputt sind.
Doch damit nicht genug: Die Lehrperson muss sich auch vergewissern, dass der Fahrer nicht betrunken ist oder Drogen konsumiert hat.
Zudem muss die Lehrperson wissen, ob das Unternehmen angemeldet ist. Abgesehen davon, dass viele Dinge als selbstverständlich gelten, fragen sich manche Lehrkräfte, ob der Staat im Falle eines Unfalls die Verantwortung auf die Lehrpersonen abschieben will.
Viele Regeln mögen in manchen Gebieten in Süditalien vielleicht Sinn machen. Busunternehmen in Südtirol genießen allerdings einen weit besseren Ruf.
Das Gesetz wurde von der Regierung Renzi erlassen und soll auch in Südtirol zur Anwendung kommen. Ob es bei uns in der Praxis auch so strikt umgesetzt wird, darf wohl bezweifelt werden.