Von: lup
Bozen – Bezüglich des Bilanzabschlusses der Gesellschaft Alperia sendet die Sinistra/die Linke eine Pressemitteilung aus, in welcher sie die Vorgehensweise der Umsetzung vergünstigter Tarife für Einkommensschwache infragestellt.
Die Presseaussendung im Wortlaut:
“Die Gewinne der Gesellschaft Alperia: Man könnte es besser machen…
Den Bilanzabschluss der Gesellschaft Alperia erfährt man am 2 April 2021 von den lokalen Zeitungen. Daraus geht hervor, dass sich der Gewinn auf 60 Millionen Euro beläuft: 33 Millionen Euro gehen dabei an die Aktionäre der Gesellschaft, d.h. die Provinz, die Gemeinden Bozen und Meran und an die Selfin, die ein Zusammenschluss anderer kleiner Südtiroler Gemeinden ist.
Als Sinistra/die Linke haben wir seit jeher befürwortet, dass die Grundversorgung mit Strom, Gas, Wasser, Müllentsorgung usw. öffentlich bleiben muss und somit sind wir natürlich sehr erfreut über dieses Resultat, das von der Gesellschaft Alperia, nicht nur für das Jahr 2020, erzielt werden konnte.Jedoch gibt es zwei Fragestellungen, die wir abklären wollen:
– Könnten diese 33 Millionen an Gewinn auch in Teilen direkt an die Bevölkerung verteilt werden? Diesbezüglich würden wir gern verstehen, wie die Bestimmungen des Artikels 13, Abs. 3 und 4 des Autonomiestatuts angewandt worden sind? Dort steht: “(3) Bei Konzessionen für große Wasserableitungen zur Erzeugung elektrischer Energie müssen die Konzessionsinhaber den Autonomen Provinzen Bozen und Trient für öffentliche Dienste und für bestimmte, mit Landesgesetz festzusetzende Verbrauchergruppen jährlich unentgeltlich 220 Kilowattstunden für jedes Kilowatt konzessionierter mittlerer Nennleistung gemäß den von den Provinzen festgelegten Modalitäten liefern. (4) Die Provinzen bestimmen außerdem mit Landesgesetz die Kriterien zur Festsetzung des Preises des im Sinne von Absatz 3 an die Verteilerbetriebe abgegebenen Stroms; ebenso setzen sie im Einklan mit der Rechtsordnung der Europäischen Union die Richtlinien für die Verbrauchertarife fest.”
– Unsere zweite Fragestellung betrifft den Ethikkodex der Alperia, der auf Seite 41 Folgendes bezüglich des Sponsorings vorsieht: “Die ALPERIA-Gruppe sieht im Sponsoring ein Marketinginstrument, welches zum Erreichen der Ziele der Gruppe dient. Es werden Initiativen, die von öffentlichen Ämtern, Privaten, Verbänden oder Vereinen ohne Gewinnzweck, die regelkonform und gesetzeskonform gegründet wurden und in der Provinz Bozen tätig sind, finanziert. ALPERIA-Gruppe möchte mit den Sponsoring Partnern eine langfristige Zusammenarbeit anstreben und privilegiert nachhaltige Projekte im Sport mit dem Ziel die Gesundheit und die sozialen Kontakte zu fördern. Bevorzugt werden die Bereiche Jugend, Kunst und Kultur, vor allem im Bereich Musik, Theater und Tanz und der Bereich Umwelt mit Bevorzugung von Projekten im Bereich Energie und Sicherheit.”
Aus dem Text des Ethikkodex geht hervor, dass die Sektoren Sport, Kunst, Kultur und Umwelt bevorzugt werden, aber man versteht nicht, ob auch Vereinigungen, die mit Hilfe von Freiwilligen, welche einen wichtigen Beitrag für die Gemeinschaft und die Solidarität leisten, gesponsert werden können. Wo wir doch gerade in der jetzigen Zeit auf diese Leistungen angewiesen sind.
Wie oben bereits genannt, sind wir für die öffentliche Verwaltung der Grundversorgung im Energiesektor, aber wir würden gerne von Seiten der Gesellschaft Alperia verstehen, wie ihre Vorgehensweise bei der Umsetzung vergünstigter Tarife für Einkommensschwache ist.Darüberhinaus würden wir gerne wissen, ob die Gesellschaft Alperia Finanzierungen für Initiativen von Vereinigungen, die im sozialen Bereich agieren, vorsieht.”