Von: mk
Bozen – Der Südtiroler Jugendring (SJR) spricht sich für eine niedrigere Mindestpunktezahl bei der Berechnung der Wohnbauförderung im Rahmen eines Neubaus aus. Damit soll auch die Nachhaltigkeit gefördert und die Konjunktur angekurbelt werden.
Mit Beschluss der Landesregierung wurde die Mindestanzahl von 20 Punkten für den Kauf und 23 Punkten für den Neubau eingeführt. Diese Mindestanzahl ist jedoch aus Sicht des SJR gerade in Verbindung mit der Ansässigkeitsklausel ein Nachteil für junge Gesuchstellerinnen und -steller. „Je länger jemand im Land ansässig oder beschäftigt ist, desto mehr Punkte gibt es – bis zu maximal elf Punkten, die man frühestens mit 28 Jahren bekommt“, erklärt SJR-Vorsitzende Tanja Rainer. In der Praxis bedeutet das laut SJR, dass es in der Regel erst ab 28 Jahren möglich ist, eine Wohnbauförderung für den Neubau zu erhalten. 23 Punkte bekommt eine Einzelperson in der Regel nämlich nur, wenn sie elf Punkte für die Dauer der Ansässigkeit bzw. Beschäftigung bekommt und in die 1. Einkommensstufe fällt.
„Zudem ist es so, dass eine energetische Sanierung, bei der angebaut wird, als Neubau gewertet wird und somit gerade junge Menschen keine Förderung erhalten, die zuhause ausbauen bzw. anbauen wollen, was eigentlich zu Flächenersparnis führen würde und auch im Sinne des generationsübergreifenden Wohnens ist. Nachhaltig ist das unserer Auffassung nach nicht“, so Rainer. Daher fordert der SJR die Landesregierung auf die Mindestpunktezahl für den Neubau jener des Kaufs anzugleichen und mit einheitlich 20 Punkten festzulegen.
Darüber hinaus ist man im SJR überzeugt, dass auch Handwerks- und Kleinbetriebe vor Ort indirekt von dieser Regelung profitieren können. Ein Absenken der Mindestpunktezahl kann also auch als indirekte Wirtschaftsförderung gesehen werden.