Von: luk
Bozen – Einen ergänzenden Eingriff in die Skizonen Kastelruth und Seiseralm hat die Landesregierung heute auf der Grundlage der negativen Begutachtung abgelehnt.
Aus ökologischen, landschaftlichen, verkehrstechnischen und sozioökonomischen Gründen hat die Landesregierung heute die Erweiterung des Skigebiets Kastelruth und dessen Anbindung an die Seiseralm abgelehnt.
Die Seilbahnbetreiber-Gesellschaft “Marinzen GmbH” bemüht sich seit Jahren um die Anbindung des Kastelruther Skigebiets Marinzen an die Seiseralm. Zu diesem Zweck hat die Gesellschaft eine Machbarkeitsstudie zur Erweiterung des Skigebiets Marinzen und dessen Anbindung ans Skigebiet Seiseralm samt Umweltbericht vorgelegt. Die Gemeinde Kastelruth hat dieser Machbarkeitsstudie zugestimmt und den zuständigen Landesämtern zur Genehmigung unterbreitet. Eingriffe an Skipisten und Aufstiegsanlagen müssen, wenn sie teilweise außerhalb der abgegrenzten Skizonen vorgesehen sind, laut Gesetz einer strategisch-territorialen Bewertung sowie einer Umweltprüfung unterzogen werden.
Das Vorhaben wurde vom Landesumweltbeirat negativ bewertet. Negativ fiel auch der Bericht des Landesamtes für Landesplanung aus, der die Gutachten verschiedener Behörden beziehungsweise Landesabteilungen – darunter Mobilitität, Wirtschaft und Geologie – beinhaltet und diese zusammenfassend bewertet.
Die Landesregierung hat sich die technischen Gutachten zu Eigen gemacht und das Vorhaben abgelehnt. Ausschlaggebend für die Ablehnung sind vor allem umwelt- und verkehrstechnische sowie landschaftliche Aspekte, aber auch aus sozioökonomischer Sicht sei das Vorhaben negativ bewertet worden, so der zuständige Landesrat Richard Theiner.
Aus landschaftlicher Sicht wurde angemerkt, dass durch die neue Aufstiegsanlage der noch ursprünglich belassene Bereich der Seiseralm rund um die Arnika-Hütte stark beeinträchtigt würde. Was die wirtschaftliche Seite angeht, so habe die derzeitige Seiseralmbahn, die ja von Seis nach Kompatsch führt, keine Verlagerung des Touristenzustroms bewirkt.
Zudem hatte die Landesregierung bereits 1994 – also noch vor dem Bau der Seiseralmbahn – im Fachplan der Aufstiegsanlagen und Skipisten festgeschrieben, dass eine zweite Zufahrtsmöglichkeit von Seis oder Kastelruth auf die Seiseralm nicht sinnvoll und deshalb nicht zulässig sei, wenn eine Zubringerbahn mit Talstation in einer der beiden Fraktionen besteht: Die Entfernung zwischen der angedachten Talstation in Kastelruth zur bestehenden Talstation der Seiseralmbahn in Seis beträgt nur vier, jene zur Kabinenbahn in St. Ulrich elf Kilometer.
Auf der Grundlage dieser Vorgabe sowie der negativen Gutachten hat heute die Landesregierung den ergänzenden Eingriff in die Skizonen Kastelruth und Seiseralm abgelehnt. Die Entscheidung fiel in Abwesenheit von Landeshauptmann Arno Kompatscher, der wegen seiner Tätigkeit als Präsident des Verwaltungsrates und gleichzeitig als Geschäftsführer der Gesellschaft in der Zewit von 2004 bis 2013 den Sitzungssaal verlassen hat. “Rechtlich wäre das zwar nicht zwingend gewesen, ich wollte aber angesichts meinder früheren Tätigkeit keinen Einfluss auf die Entscheidung nehmen”, so der Landeshauptmann.