Von: mk
Bozen – Das Smart Working hat sich als neues Arbeitsmodell durchaus etabliert, denn es nutzt die modernen Technologien mit dem Ziel, die Arbeitsleistung und die Zufriedenheit zu verbessern. Aufgrund der Corona-Krise hat sich dieses Modell hierzulande sowohl in der öffentlichen Verwaltung als auch in vielen Bereichen der Privatwirtschaft als durchwegs sinnvoll und zielführend herausgestellt. „Dennoch besteht in der Umsetzung noch einiges an Klärungsbedarf“, erklärt der SVP-Landtagsabgeordnete Helmuth Renzler.
In Italien wurde das Smart Working als Arbeitsmodell mit dem Gesetz Nr. 81/17 erstmals definiert. Diese neue Methode soll dem Arbeitnehmer mehr Freiheit, Zeitersparnis und Autonomie ermöglichen und ihn gleichzeitig motivieren, seine Arbeit gerne zu machen. Durch die Abkopplung von Arbeitszeit und Arbeitsort steht es dem Mitarbeiter nämlich frei, selbst zu entscheiden, wo und wann er seine Arbeit erledigt.
„In der grundsätzlichen Ausrichtung können dieser neuen Arbeitsform durchaus positive Aspekte abgerungen werden“, sagt Renzler.
„Nicht alles Gold, was glänzt“
Dieses neue Arbeitsmodell berge aber auch einige Risiken. So könne der Arbeitgeber die verrichtete Arbeit beispielsweise nicht mehr so gut kontrollieren. Aber auch für den Mitarbeiter könne das Smart Working einen gefühlten Eingriff in die Privatsphäre bedeuten. Aufgrund des erhöhten Strom- und Internetverbrauchs sowie durch den Erwerb von technischer Arbeitsausstattung fallen für die Arbeitnehmer zudem zusätzliche Kosten an.
„Es muss dringend geklärt werden, wer diese Zusatzkosten übernimmt. Auf keinen Fall dürfen diese Kosten auf den Arbeitnehmer abgewälzt werden. Deshalb ist Smart Working kollektivvertraglich gut zu regeln und in diesem Zusammenhang muss klar zwischen Smart Working und Telearbeit differenziert werden“, stellt Renzler fest.
Smart Working als Arbeitsmodell etablieren
In vielen Bereichen könne Smart Working als innovative Arbeitsform eingesetzt werden – zum einen, um die Produktivität und den Umsatz eines Unternehmens zu steigen, zum anderen könne eine Arbeitsstelle dadurch attraktiver gemacht werden.
„Wir leben in einer technologischen Zeit und sollten die zur Verfügung stehenden Ressourcen so gut wie möglich nutzen. Durch eine sinnvolle Regelung des Smart Working werden sich zukünftig sicherlich viele Vorteile ergeben. Allerdings müssen die Rechte der Arbeitnehmer gewahrt und unbedingt durch Kollektiv- oder Zusatzverträge geregelt werden, denn individuelle Abkommen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern sind zumeist zum Nachteil der Arbeitnehmer. Und das darf nicht sein“, fasst der Landtagsabgeordnete Renzler zusammen.