Von: luk
Bozen/Trient – In Trient hat das Oberlandesgericht nun die Begründung des Urteils im Sonderfonds-Prozess hinterlegt. Zur Erinnerung: Alt-Landeshauptmann Luis Durnwalder war zu zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden.
Das Oberlandesgericht Trient kommt zum Schluss, dass es keinen Spielraum gebe. Die Straftat der Unterschlagung im Amt werde in dem Moment begangen, in dem jemand öffentliches Geld an sich nehme und einer anderen Nutzung zuführe. Eine „Kompensation“ privater vorgestreckter Summen mit Mitteln aus dem Sonderfonds – Durnwalder es gemacht habe – sei durch kein Gesetz gedeckt.
Es sei „nicht einmal als Hypothese annehmbar, dass ein Landeshauptmann, ein Mann mit 40 Jahren Erfahrung in der Verwaltung wie Luis Durnwalder, nicht gewusst hat bzw. sich nicht bewusst war, dass er die Zahnarztrechnung, die Kondominiumsspesen oder Kosten für private Reisen nicht mit öffentlichen Geldern begleichen konnte“, schreiben die Richter. Die Verteidigung hat bereits Kassationsbeschwerde gegen das Urteil angekündigt.