Von: mk
Bozen – Das Softwaresystem Ikis, das Ärzte in den Gesundheitsbezirken Bruneck und Brixen sowohl im Krankenhaus als auch in den Hausartpraxen verwenden, verstößt gegen Richtlinien zur Privatsphäre. Aus diesem Grund hat der Garant für Privacy den Südtiroler Sanitätsbetrieb zu einer Strafe von 75.000 Euro verdonnert. Auf dieses Problem hat zuletzt auch Gesundheitslandesrat Hubert Messner hingewiesen.
Erst vor Kurzen hatten sich mehrere Hausärzte gegen die Abschaffung des Informationssystems Ikis zur Wehr gesetzt, das in Bezug auf Befunde, Therapiepläne, Behandlungstherapien sowie der Betreuung von chronischen Krankheiten benutzt wird.
Der Sanitätsbetrieb arbeitet derzeit an der Einführung eines einheitlichen, elektronischen Patientendateninformationssystems, das von allen sieben Krankenhäusern in Südtirol genutzt werden.
Messner antwortete auf eine Landtagsanfrage vom Team K und erklärte, dass die Abschaffung von Ikis nicht mit 1. Mai erfolge. Ikis werde außerdem nicht wegen der Einführung der elektronischen Gesundheitsakte abgeschafft, sondern wegen der Einführung des Krankenhausinformationssystems NGH, beteuerte Messner. Die Gesundheitsakte enthalte alle Daten des Patienten und diese gehörten dem Patienten. Haus- und Kinderärzte hätten mit dem Sanitätsbetrieb eine Vereinbarung über den Kauf einer speziellen Software getroffen. Die Verwendung von Ikis sei bis zur Optimierung der neuen Software aus Datenschutzgründen nicht möglich.
Laut Sanitätsbetrieb enthält die elektronische Gesundheitsakte die meisten Befunde sowie die Ergebnisse von Labor- und Röntgenuntersuchungen, allerdings nur eine begrenzte Anzahl an Facharztvisiten und Entlassungsbriefen. Hausärzte beklagen sich darüber, dass die elektronische Gesundheitsakte einen nur unzureichenden Dienst biete.
Unter anderem würden sich Laborergebnisse nicht so einfach einfügen lassen. Stattdessen müssten diese zuerst heruntergeladen und dann ausgedruckt werden, um sie schließlich manuell zu ergänzen. Außerdem werde den Ärzten keine Mitteilung geschickt, falls neue Befunde vorliegen. So zu arbeiten, sei den Betroffenen zufolge fast unmöglich.