Von: mk
Bozen – Die Landesregierung hat heute die Einreichfrist für Beiträge zur Sommerbetreuung auf 30. Juni verlängert, um die Mehrkosten wegen fehlender Voucher abzufangen.
Am 17. März wurde die Voucher auf Staatsebene ersatzlos abgeschafft. Damit steigen auch für die Anbieter der Ferien- und Nachmittagsbetreuung die Personalkosten erheblich. Um diesen für die Familien so wichtigen Dienst zu gewährleisten, hat die Landesregierung heute auf Vorschlag von Familienlandesrätin Waltraud Deeg die Einreichfrist für Beitragsgesuche vom 28. Februar auf 30. Juni 2017 verlängert. “Somit haben die Anbieter die Möglichkeit für eventuell anfallende Mehrkosten ein Gesuch nachzureichen”, erklärte Landesrätin Waltraud Deeg heute in der Pressekonferenz der Landesregierung.
Eine erste Hochrechnung der Familienagentur hat Mehrkosten von rund drei Millionen Euro ergeben. “Es wird sich erst nach der Endabrechung zeigen, wieviel Mehrkosten effektiv entstehen, die Landesregierung wird aber auf jeden Fall 100 Prozent der Zusatzkosten übernehmen, da wir den Familien und Anbietern im Nachhinein keine zusätzliche finanzielle Belastung zumuten wollen”, präzisierte Deeg. Denn gerade der Sommer stelle die Eltern vor große organisatorische Herausforderungen. Die Sommer- bzw. Ferienbetreuung sei daher – so Deeg – ein wichtiger Schwerpunkt in der Familienpolitik des Landes. “Sie ermöglicht die Vereinbarkeit in den Ferienzeiten und bietet Kindern und Jugendlichen die Gelegenheit, Spaß zu haben, Erfahrungen mit anderen Menschen zu sammeln und etwas Neues zu lernen”, so Deeg.
In der Familienagentur liegen bisher insgesamt 267 Ansuchen für Projekte in 97 Gemeinden und Bezirksgemeinschaften in eine Gesamtkostensumme von rund 6,6 Millionen Euro für die Ferien- und Nachmittagsbetreuung im Jahr 2017 auf. Mehr als 50.000 Kinder und Jugendliche im Alter von drei bis 15 Jahren nehmen das Sommerbetreuungsangebot heuer in Anspruch. 270 Projekte werden heuer von der Landesregierung finanziert, zenn Projekte mehr als im vergangen Jahr. 75 Projekte richten sich an Kinder mit Beeinträchtigung. Aufgrund der im Jahr 2016 neu eingeführten Förderkriterien könne sie das Ferienangebot bis zu einem Alter von 18 Jahren in Anspruch nehmen.
Die Projekte werden zu 80 Prozent von privaten Anbietern und zu 20 Prozent von Gemeinden und Schulen organisiert. Außerdem gibt es noch das Angebot der Sommerkindergärten, bei denen rund 30 bis 40 Kindergärten und über 200 pädagogische Mitarbeiterinnen auch im Sommer für drei bis sechs Wochen Kinder im Vorschulalter betreuen. Die für die Sommerbetreuung von der Landesregierung zur Verfügung gestellten Mittel sind in den letzten fünf Jahren konstant gestiegen: von rund 3,4 Millionen Euro im Jahr 2011 auf rund 4,7 Mio. Euro im Jahr 2015 und auf rund 6,6 Mio. Euro (ohne Voucherausgleich) im heurigen Jahr.