Von: luk
Bozen – Die Landesregierung hat sich heute auf Verhaltensempfehlungen für Wiesen- und Dorffeste verständigt. Diese werden nun den Verbänden und Gemeinden in einem Rundschreiben mitgeteilt.
Öffentlich zugängliche Veranstaltungen im Freien sind seit 21. Juni unter Beachtung der Sicherheits- und Hygienebestimmungen in Südtirol wieder möglich. Zu diesem Zeitpunkt hat das Gesundheitsministerium Südtirol zur “Weißen Zone” erklärt. Mit den Bedingungen für Wiesen- und Dorffeste hat sich die Landesregierung heute in ihrer Sitzung unter dem Vorsitz von Landeshauptmannstellvertreterin Waltraud Deeg befasst, “um Unsicherheiten auszuräumen und vor allem den veranstaltenden Verbänden Sicherheit zu geben”.
“Grundsätzlich gilt”, betonte LH-Stellvertreterin Deeg, “dass der Grüne Pass, das heißt das europäische Covid-Zertifikat, Voraussetzung für eine Teilnahme an Dorf- und Wiesenfesten ist. Junge Leute bis zu 18 Jahren können nach Durchführung eines kostenlosen Corona-Tests an Ort und Stelle an den Veranstaltungen teilnehmen, wobei der Sanitätsbetrieb die Tests kostenlos zur Verfügung stellt.”
LH-Stellvertreterin Deeg kündigte auch ein Rundschreiben an, in dem der Landeshauptmann gemeinsam mit dem Landesrat für Bevölkerungsschutz und dem Präsidenten des Gemeindenverbandes die Verbände auf die geltenden Bestimmungen hinweisen und über die heute von der Landesregierung vereinbarten Verhaltensempfehlungen informieren wird.
Neben der gültigen grünen Bescheinigung (Covid-Zertifikat der EU) beziehungsweise dem Corona-Test für Minderjährige als Teilnahmevoraussetzung gilt für Feste auch, dass sie auf einer abgegrenzten Fläche stattfinden. Die Veranstaltenden sind für die Überprüfung des Grünes Passes verantwortlich. Zudem müssen sie die Einhaltung der restlichen Sicherheitsregeln auf dem Festgelände, insbesondere jene rund um die gastronomische Tätigkeit, überwachen.
Für die Verabreichung von Speisen und Getränken gelten die Regeln des Gastgewerbes: Speisen und Getränke dürfen nur im Sitzen an Tischen oder an der Theke mit einem Meter Abstand konsumiert werden. Das Servicepersonal muss bei der Bedienung der Gäste chirurgische Masken tragen. Maskenpflicht besteht für alle nicht zusammenlebenden Personen, wenn sie den Abstand von einem Meter nicht konstant einhalten können. Live-Musik auf den Festen ist erlaubt. Nicht zusammenlebende Personen dürfen nur mit Maske tanzen. Gäste müssen die Möglichkeit haben, ihre Hände zu desinfizieren.
Derzeit gäben die Entwicklung der Corona-Zahlen in Südtirol keinen Anlass zur Beunruhigung, sagte Landesrätin Deeg abschließend, doch sei es nach wie vor wichtig, die vorgegebenen Regeln zu beachten, “damit Corona uns im bevorstehenden Herbst und Winter nicht wieder Einschränkungen auferlegt”.