Von: ka
Bozen – Der Sonderausschuss zur Überprüfung der Anträge auf Abänderung des Autonomiestatutes hat heute unter dem Vorsitz von Harald Stauder gemäß Art. 103, Abs. 3 des Statuts den Verfassungsgesetzentwurf „Änderungen des Sonderstatuts für Trentino-Südtirol/Alto Adige“ in Augenschein genommen, der am 9. April 2025 in vorläufiger Prüfung durch den Ministerrat genehmigt wurde. Der Ausschuss hat am Ende der Debatte mit 28 Ja (SVP, PD, Grüne, Forza Italia, Wir Bürger, La Civica, Team K, Freiheitliche, Fratelli d’Italia, Für Südtirol), 6 Nein (Süd-Tiroler Freiheit, JWA, Vita) und 1 Enthaltung (Freie Fraktion) ein positives Gutachten zum Entwurf abgegeben, das nun dem Plenum vorgelegt wird.
“Es war eine sehr gute Debatte auf sachpolitischer Ebene”, resümiert Vorsitzender Stauder, “die Zielsetzungen des Gesetzentwurfs wurden unterstützt und geteilt, auch wenn es bei einigen Aspekten unterschiedliche Meinungen gab. Die Grundausrichtung dieser Autonomiereform hat weiten Konsens gefunden.”
Der Sonderausschusses setzt sich zusammen aus den Vorsitzenden aller Landtagsfraktionen oder deren Bevollmächtigten, wobei bei den Abstimmungen jedes Ausschussmitglied über so viele Stimmen verfügt, wie seine Fraktion Mitglieder hat (gewichtetes Stimmrecht).
Brigitte Foppa(Grüne Fraktion): Positive Stellungnahme mit Bemerkungen
Nach der gestrigen Sitzung des Sonderlandtags, in der die Mehrheit keinerlei Entgegenkommen gegenüber der politischen Minderheit gezeigt hat, verliefen die heutigen Arbeiten im Sonderausschuss nach Artikel 108ter etwas konstruktiver. Am Ende der Sitzung gab Brigitte Foppa im Namen der Grünen Fraktion eine insgesamt positive Stellungnahme ab – allerdings mit begleitenden Anmerkungen und Änderungsvorschlägen.
Bereits zu Beginn der Sitzung wurde klargestellt, dass der vorliegende Entwurf unverändert an Rom zurückgesendet werden soll. Änderungsvorschläge wurden also nicht angenommen, die Vereinbarung gilt somit als nicht verhandelbar – entsprechend eingeschränkt sind auch die Interventionsmöglichkeiten des Südtiroler Landtags. Auf eine Bemerkung (1 von 10 angenommenen, davon 7 von der SVP) der Grünen Fraktion zur Verringerung der Schranken der autonomen Gesetzgebung konnte man sich einigen.
Wir als Grüne Fraktion haben von Anfang an betont, dass wir die Tragweite dieser Reform nicht so umfassend einschätzen, wie sie von der Südtiroler Volkspartei und Landeshauptmann Kompatscher dargestellt wird. Nichtsdestotrotz kann man sagen, dass durchaus Verbesserungen am Autonomiegefüge vorgenommen werden. Aus diesem Grund auch unsere grundsätzlich positive Bewertung.
Die wichtigsten Errungenschaften für das Zusammenleben in Südtirol übernehmen langjährige politische Forderungen der Grünen. Ein Beispiel: Die Senkung der Ansässigkeitsklausel auf zwei Jahre ist ein Schritt in die richtige Richtung. Damit wird endlich der Realität einer modernen, mobilen Gesellschaft in Südtirol Rechnung getragen. Wir befürworten diese Änderung ausdrücklich – ebenso wie die Neuerung, dass künftig auch dann Vertreter:innen der italienischen Sprachgruppe in Gemeindeausschüsse berufen werden können, wenn nur ein:e Gemeinderät:in dieser Sprachgruppe im Rat vertreten ist.
Kritischer sehen wir hingegen die Möglichkeit, die Vertretung der italienischen Sprachgruppe im Proporzsystem aufzustocken. Nicht, weil wir nicht hinter einer stärkeren Repräsentanz der italienischsprachigen Minderheit stünden – ganz im Gegenteil. Doch wir befürchten, dass diese Regelung der SVP zu viel politischen Spielraum für fragwürdige Absprachen eröffnen könnte.
Unsere Fraktion hatte insgesamt sieben Änderungsvorschläge eingebracht – hier die drei wichtigsten Punkte:
Umweltzuständigkeit:
Wir haben Bedenken hinsichtlich möglicher Interessenskonflikte geäußert und vorgeschlagen, eine unabhängige Umweltanwaltschaft einzurichten. Damit würde sichergestellt werden, dass in Südtirol das Recht der Natur vertreten und auch juristisch geltend gemacht werden kann.
Demokratische Kontrolle bei Gesetzesanfechtungen:
Wir sehen es als demokratischen Rückschritt, wenn künftig nicht mehr der Landtag, sondern ausschließlich die Landesregierung über die Anfechtung von Staatsgesetzen entscheiden soll. Wir haben uns (leider umsonst) dafür eingesetzt, dass diese Änderung gestrichen wird – denn der Parlamentarismus in Südtirol darf nicht geschwächt werden.
Stärkung der Rolle des Landtags bei Durchführungsbestimmungen:
Die Durchführungsbestimmungen, die das neue Verhältnis von Land und Staat regeln, sollten zuerst dem Südtiroler Landtag vorgelegt werden. Dies würde die Sechser-Kommission stärker an den Landtag binden und diesen als zentrale Institution der Südtiroler Autonomie gezielt stärken.
Nun kommt der Text in das Plenum des Landtags für die notwendige politische Debatte.
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