Von: mk
Bozen – Heute trat der Sonderausschuss zur Beratung der Änderungsvorschläge zum Autonomiestatut zusammen.
Der Verfassungsgesetzentwurf Nr. 11 „Änderungen am Sonderstatut der Region Trentino-Südtirol zur Übertragung der regionalen Zuständigkeit für die Ordnung der örtlichen Körperschaften an die Autonomen Provinzen Trient und Bozen“ erging mit 30 Jastimmen und einer Gegenstimme ein positives Gutachten.
Ausgesetzt wurde hingegen die Debatte über die drei weiteren auf der Tagesordnung stehenden Verfassungsgesetzentwürfe – Nr. 29 „Änderungen an den Statuten der Regionen mit Sonderautonomie betreffend das Verfahren zur Änderung der Statute“, Nr. 35, „Änderungen am Sonderstatut der Region Trentino-Südtirol betreffend die ausschließliche Gesetzgebungsbefugnis der Region und der Autonomen Provinzen Trient und Bozen“ und Nr. 43 „Änderungen am vereinheitlichten Text der Verfassungsgesetze betreffend das Sonderstatut für die Region Trentino-Südtirol zwecks Zuweisung der Vollautonomie an die Autonomen Provinzen Trient und Bozen“. Die Debatte wurde auf die Zeit nach den Landtagswahlen vertagt. Bis dahin sollen die Ergebnisse des Autonomiekonvents ausgewertet werden.
Alle vier Verfassungsgesetzentwürfe werden auf die Tagesordnung der September-Sitzungsfolge des Landtages gesetzt.