SVP stellt sich hinter Altlandeshauptmann

Sonderfonds: Durnwalder muss 385.000 zahlen

Mittwoch, 09. Juni 2021 | 20:11 Uhr
Update

Von: mk

Bozen – Altlandeshauptmann Luis Durnwalder muss dem Land 385.890,36 Euro zahlen. Wie die Tageszeitung Alto Adige berichtet, hat das Kassationsgericht den letztmöglichen Rekurs in Sachen Sonderfonds abgewiesen. Damit wird das Urteil der Zentralsektion des Rechnungshofs in der zweiten Instanz rechtskräftig.

Durnwalders Verteidiger hatten beantragt, das Verfahren so lange auszusetzen, bis auch auf strafrechtlicher Ebene ein Urteil gefällt wird. Dem wurde allerdings nicht stattgegeben. Gleichzeitig wird im Rechnungshof-Urteil festgehalten, dass Durnwalder während seiner Amtszeit als Landeshauptmann niemand vorsätzlich schaden wollte.

Die regionale Staatsanwaltschaft hatte Durnwalder ursprünglich vorgeworfen, für einen Schaden in der Höhe von 1.276.277,47 Euro verantwortlich zu sein. Die Richter am Rechnungshof kamen allerdings sowohl in der ersten als auch in der zweiten Instanz zum Schluss, dass Südtirols ehemaliger Landeshauptmann nicht vorsätzlich gehandelt hat.

Allerdings stand für die Richter auch fest: Durnwalder hätte über die unrechtmäßige Nutzung der Gelder aus dem Sonderfonds nach eigenem Ermessen Bescheid wissen müssen. Darauf wurde eine Summe von rund 385.000 Euro als Schadenersatz festgelegt.

Als Landeshauptmann stand Durnwalder ein Sonderfonds zur Verfügung, aus dem er Kaffee für Besucher, Trinkgelder für Musikkapellen und Ähnliches bezahlte. Das Geld aus dem Sonderfonds war allerdings nur vorgestreckt, Durnwalder hat die Ausgaben später dann verrechnet. Damals war die Materie außerdem noch nicht gesetzlich geregelt, erst nach der Affäre wurde ein Gesetz erlassen.

Durnwalder beteuerte stets, “keinen Cent in die eigene Tasche gesteckt” zu haben. Er habe guten Glaubens gehandelt und den Sonderfonds so verwaltet, wie bereits sein Vorgänger Silvius Magnago vor ihm. Jahrelang habe der Rechnungshof bei den jährlichen Kontrollen keine Beanstandungen gemacht.

Auch strafrechtlich zieht sich das Verfahren in der Causa bereits seit mehreren Jahren hin. Nach zwei Freisprüchen in erster und zweiter Instanz war Durnwalder zuletzt vor dem Berufungsgericht in Trient zu zwei Jahren und sechs Monaten Haft wegen Amtsunterschlagung verurteilt worden. Ein Urteil des Kassationsgerichts in der Angelegenheit wird laut Alto Adige für heute erwartet.

SVP: „Luis Durnwalder hat zum Wohle der Menschen gehandelt!“

Nachdem das Kassationsgericht das Urteil des Oberlandesgerichts gegen Altlandeshauptmann Luis Durnwalder bestätigt hat, spricht die Südtiroler Volkspartei Luis Durnwalder die volle Rückendeckung und Solidarität aus. „Luis Durnwalder hat keinen Cent in die eigene Tasche gesteckt, sondern hat immer zum Wohle der Menschen gehandelt. Die Südtiroler Volkspartei steht voll hinter unter unserem Altlandeshauptmann Luis Durnwalder“, kommentiert SVP-Obmann Philipp Achammer das am heutigen Mittwoch seitens des Kassationsgerichts erlassene Urteil.

„Luis Durnwalder hat die Gelder nicht zum Selbstzweck verwendet. Nutznießer war vielmehr Südtirols Gesellschaft. Wie kann es also sein, dass jemand, der im guten Glauben, in Ausübung seines Amtes und zum Wohle der Menschen gehandelt hat, zu einer derartigen Haftstrafe verurteilt wird? Und dies noch all diese Jahre nach Amtsabgabe?“, betont Parteiobmann Philipp Achammer.

Bezirk: Bozen