Von: mk
Bozen/Trient – Das Thema Sonderfonds ist für Landeshauptmann a. D. Luis Durnwalder noch nicht vorbei, berichtet das Tagblatt Dolomiten am Mittwoch. Die Anklage hat Kassationsbeschwerde gegen Durnwalders Freispruch vom Verdacht der Unterschlagung im Amt eingelegt.
Unterzeichnet wurde die Beschwerde sowohl vom Generalstaatsanwalt am Oberlandesgericht Trient, Giovanni Ilarda, als auch von der stellvertretenden Generalanwältin am Oberlandesgericht in Bozen, Donatella Marchesini.
Angelpunkt soll ein juridisches Merkmal des Vergehens sein: Amtsunterschlagung sei eine Straftat, die sich unmittelbar in jenem Moment vollziehe, in dem jemand öffentliche Gelder an sich nehme.
Durnwalder hatte bekanntlich für Spenden und andere strikt amtsbezogene Auslagen sehr oft sein Privatgeld vorgestreckt. Etliche private Ausgaben habe er hingegen vorübergehend aus dem Sonderfonds bestritten. Durnwalder hatte über sämtliche Bewegungen genau Buch geführt und alles exakt abgerechnet, sodass er fast immer ein Guthaben auf den Sonderfonds hatte.
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