Von: mk
Bozen – Der Ärger mit der Justiz in Zusammenhang mit dem sogenannten Sonderfonds ist für Altlandeshauptmann Luis Durnwalder noch nicht vorüber. Nach seinem Freispruch wurde in den vergangenen Stunden gleich zweimal Berufung eingelegt: Einmal handelt es sich um die Generalstaatsanwaltschaft von Trient, das zweite Mal und die Staatsanwaltschaft von Bozen. Gleich Vertreter der Richterschaft sind der Überzeugung, dass Durnwalders Freispruch auf keiner juridisch haltbaren Grundlage basiere. Der Altlandeshauptmann landet demnach erneut vor Gericht.
In der Region ist der erste Fall, dass ein Urteil aus der ersten Instanz von der Staatsanwaltschaft mit zwei verschiedenen Akten angefochten wird. Das lässt darauf schließen, dass Durnwalder eine lange Auseinandersetzung vor Gericht blüht, die unter Umständen erst ihren Abschluss vor dem Kassationsgericht in Rom findet.
In der ersten Instanz wurde dem Altlandeshauptmann Veruntreuung im Amt vorgeworfen. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von drei Jahren gefordert. Der Freispruch erfolgte dann, weil laut Gericht kein Vorsatz vorlag.
Die Richter kamen zum Schluss, dass Durnwalder in seiner Funktion als Landeshauptmann nach bestem Wissen und Gewissen agiert habe, da Durnwalder sämtliche Ausgaben aus dem Sonderfonds schriftlich notiert hatte.
Gleichzeitig fällt in der Angelegenheit ein erstinstanzliches Urteil des Rechnungshofs ins Gewicht, das den Altlandeshauptmann zur Rückzahlung von 385.000 Euro verdonnerte. Obwohl der Rechnungshof nach anderen juridischen Kriterien als ein Strafgericht urteilt, betrachtete er die Art, wie Durnwalder den Sonderfonds handhabte, als unrechtmäßig.