Von: mk
Bozen – Am 9. Mai hört der Strafsenat am Oberlandesgericht im Sonderfonds-Berufungsprozess die Ex-Sekretärinnen von Altlandeshauptmann Luis Durnwalder an. Die Generalanwaltschaft, die gegen Durnwalders Freispruch Berufung eingelegt hat, setzt auch auf ein Inspektionsprotokoll des Rechnungshofes, berichtet das Tagblatt Dolomiten.
Im Juni 2016 hatte der Strafsenat Durnwalder freigesprochen, weil es die Straftat nicht gab bzw. weil die Tat keine strafbare Handlung darstellte: Bei den Ausgaben aus dem Sonderfonds sowie dessen Handhabung handelte es sich um keine Amtsunterschlagung. Am Montag beantragte die stellvertretende Generalanwältin Donatella Marchesini am Oberlandesgericht die Wiederaufnahme der Beweisführung. Damit trug sie auch einem Entscheid des Kassationsgerichtes Rechnung, der dies verlangt, wenn in erster Instanz ein Freispruch ergangen ist.
Rein aufgrund derselben Beweise in Form von Prozessunterlagen könne der Richter zweiter Instanz nicht zu einer gegenteiligen Einschätzung kommen. Der Strafsenat unter dem Vorsitz von Richterin Ulrike Segna gab dem Antrag der Anklage statt.
Angehört werden jedoch nicht alle Zeugen aus erster Instanz, sondern nur die damaligen Sekretärinnen von Durnwalder, Martina Graf und Rosmarie Knoll. Auch das Inspektionsprotokoll des Rechnungshofes vom 18. Oktober 2012 wird ins Verfahren einfließen.
Darin haben die Fahnder verzeichnet, wo die Abrechnungen zum Sonderfonds und die Kassa aufbewahrt wurden. Die Ermittlungen des Rechnungshofes haben bekanntlich das Sonderfonds-Strafverfahren ausgelöst. Rechtsanwalt Gerhard Brandstätter glaubt nicht, dass das Dokument zu neuen Erkenntnisse führen wird. Die erneute Anhörung der Zeuginnen sei zudem durchaus im Sinne der Verteidigung.12