Von: mk
Bozen – Südtirol will die Sonn- und Feiertagsöffnung selbst regeln. Im entsprechenden staatlichen Gesetzesvorschlag soll deshalb die Kompetenzübertragung an das Land Südtirol festgeschrieben werden. Die SVP-Landtagsabgeordnete Magdalena Amhof hat dem Südtiroler Landtag dazu einen Beschlussantrag vorlegt und hofft auf eine breite Unterstützung ihrer Kolleginnen und Kollegen.
Winterschlussverkauf, Frühjahrsschnäppchen, Midseasons-Angebote – das ganze Jahr hindurch jagt ein Angebot das andere. Sieben Tage in der Woche besteht die Möglichkeit zum Einkaufen; Pause gibt es keine – nicht für die Angestellten und nicht für die Konsumenten. „Über die Sonn- und Feiertagsöffnungszeiten wird viel diskutiert. Viele Konsumenten erfreuen sich am sonntäglichen Einkaufsbummel, viele andere wünschen sich den Sonntag als Ruhe- und Familientag zurück“, sagt Amhof. Besonders in unserer schnelllebigen Zeit täte eine kleine Unterbrechung manchmal sehr gut – ein Ruhetag, ein Sonntag, wie er früher einmal war. Der Sonntag habe durch die Liberalisierung der Öffnungszeiten an Bedeutung verloren.
Amhof weist darauf hin, dass die Liberalisierung wirtschaftlich sehr wenig gebracht habe. Der Umsatz der Geschäfte sei in etwa gleichgeblieben, er verteile sich nun lediglich auf sieben, anstatt auf sechs Wochentage. Im Bereich der Großverteilung seien zwar neue Arbeitsplätze geschaffen worden, allerdings seien bei den kleinen und familiengeführten Betrieben ebenso viele Arbeitsplätze verlorengegangen. „Durch die Freigabe der Sonntagsöffnung haben sich die Arbeitsbedingungen im Einzelhandel verschlechtert. Besonders Frauen und Mütter sind überproportional betroffen“, bedauert die Landtagsabgeordnete.
Mit ihrem Beschlussantrag will Amhof die Forderung der autonomen Provinzen Bozen und Trient unterstreichen, welche die Öffnungszeiten künftig selbständig regeln wollen. Da es in Südtirol eine besondere Situation im Handel gäbe, solle das Land selbst darüber entscheiden dürfen, wie oft, wann und wo sonn- und feiertags eingekauft werden kann. Mittels einer eigenen Durchführungsbestimmung zum Autonomiestatut sollte diese Kompetenz nach Südtirol geholt werden. Magdalena Amhof erklärt: „Am 12. Mai 2015 wurde die Durchführungsbestimmung von der Zwölferkommission genehmigt – seitdem warten wir auf deren Behandlung im Ministerrat“. Die neue italienische Regierung habe im letzten Jahr eine italienweite Neuregelung der Sonn- und Feiertagsöffnungen angekündigt. „Bisher ist allerdings nichts passiert, deshalb fordere ich jetzt die Landesregierung auf, alles dafür zu tun, dass im aktuellen Gesetzesvorschlag der Regierung die Kompetenzübertragung zur Sonn- und Feiertagsöffnung festgeschrieben wird. Der Erlass der entsprechenden Durchführungsbestimmung muss umgehend vorangetrieben werden“, sagt Amhof.