Von: mk
Neumarkt – Die Gemeindeverwaltung von Neumarkt hat im Rahmen des Dreijahresplans zur Prävention von Korruption einen neuen Verhaltenskodex für öffentlich Angestellte verabschiedet. Erstmalig wird auch der Umgang mit dem Internet und den sozialen Medien geregelt. Wie Bürgermeisterin Karin Jost erklärt, geht es darum, was in welcher Form im Netz gepostet wird – auch auf privaten Profilen.
Dass gute Manieren im Umgang mit anderen nicht nur im realen Leben, sondern auch in der virtuellen Welt gefragt sind, sollte eigentlich selbstverständlich sein. Der Gemeindeausschuss von Neumarkt hat dies nun allerdings auch offiziell in ein Reglement gegossen.
Dass der Verhaltenskodex auch auf die privaten Profile der Mitarbeiter ausgedehnt wird, hat unter anderem mit ethischen Gründen zu tun, wie die Bürgermeisterin laut einem Bericht der Zeitung Alto Adige erklärt. Der Verhaltenskodex verpflichtet die Angestellten der Gemeinde dazu, vulgäre, diskriminierende, beleidigende oder die Würde von Personen verletzende Inhalte weder zu posten, noch zu teilen, zu kommentieren oder gutzuheißen. Auch im öffentlichen und im privaten Umgang mit Vertretern von traditionellen Medien müssen sich die Mitarbeiter angemessen ausdrücken.
Personal, das ausschließlich oder auch nur zeitweise die Profile der öffentlichen Verwaltung betreut, darf weder in der öffentlichen noch in der privaten Kommunikation sich beleidigender und vulgärer Inhalte oder Ausdrucksweisen bedienen.
Doch die neue Regelung beschränkt sich nicht nur darauf. Auch die IT-Sicherheit ist Thema: Demnach dürfen Gemeindeangestellte Arbeitshandys, -computer oder -laptops nicht für private Zwecke verwenden – außer es liegt eine Genehmigung vor.
Wichtig ist für die Mitarbeiter außerdem, ihr persönliches Profil von dem der öffentlichen Verwaltung in sozialen Netzwerken strikt getrennt zu halten. Erlaubt ist jedoch das Teilen von Inhalten der Gemeindeverwaltung auf dem eigenen Privat-Account. Allerdings muss deutlich hervorgehen, dass die Angestellten nicht im Namen der Gemeinde sprechen.
Sollten die Mitarbeiter gegen den Verhaltenskodex verstoßen, können sie je nach Art und Schwere des Vergehens eventuell auch straf-, zivil- oder verwaltungsrechtlich zur Verantwortung gezogen werden.