Von: mk
Bozen – In Deutschland sorgte ein Fall für Furore, wonach ein Syrer mit vier Frauen und 23 Kindern dem Steuerzahler 360.000 Euro kosten soll. Ein Experte des Deutschen Arbeitgeberverbandes erklärte dazu, dass für diese Summe 18 Handwerkgesellen bei einem Nettolohn von 1,596 Euro arbeiten müssten. „Obwohl auch in Italien die Polygamie verboten ist, muss davon ausgegangen werden, dass die Abschöpfung von Sozialleistungen auch für jene Familienmitglieder eines Moslems stattfindet, die nicht zur Ehefrau gehören, die in Italien als die gesetzliche Ehefrau gilt“, erklärt der Freiheitliche Fraktionssprecher im Südtiroler Landtag, Pius Leitner.
„Gemäß der Auskunft der zuständigen Landesrätin sei kein derartiger Fall in Südtirol bekannt“, hält Leitner in einer Aussendung einleitend fest. „Der Fall aus Deutschland soll aber wachrütteln“, betont Leitner, „denn auch früher oder später wird Südtirol mit Fällen islamischer Polygamie konfrontiert sein. Oftmals fehlt schon heute der genaue Überblick über die Familiensituation der Einwanderer aus arabischen Ländern. Im Zuge der Familienzusammenführung und dem Nachholen von weiteren Angehörigen verschwimmen oft die Grenzen zwischen der Großfamilie und anderen Angehörigen.“
„‘Die Südtiroler Sozialgesetzgebung sieht keine Möglichkeit mehrerer Ehepartner vor, also könnte eine Familiengemeinschaft wie die im Beispiel dargestellte nicht als Einheit für eventuelle Ansprüche berücksichtigt werden‘“, zitiert der Freiheitliche Fraktionssprecher aus der Antwort auf seine Anfrage und warnt gleichzeitig: „Zuwanderer können die Familienkonstellationen anpassen, sodass sie in den Genuss von Förderungen kommen.“
„‘Das italienische Einwanderungsrecht schließt einen Nachzug von mehr als einem Ehepartner […] aus‘“, entnimmt Leitner aus den Unterlagen. „Das Einwanderungsgesetz wird tagtäglich durch die Politik der offenen Grenzen gebrochen“, hält Leitner abschließend fest und verweist auf die Problematik des illegalen Zuzuges aus Drittstaaten und der mangelnden Registrierung dieser Personen.