Von: luk
Bozen – Jugendliche, die es verabsäumen eine gültige Sprachgruppenzugehörigkeitserklärung abzugeben, können im späteren Leben mit Problemen konfrontiert werden. So mancher Arbeitsplatz kann den Betroffenen verwehrt bleiben, zumal die Wartezeit für verabsäumte Erklärungen 18 Monate beträgt. Die Freiheitliche Landtagsabgeordnete Ulli Mair ruft die Jugendlichen dazu auf, die Angelegenheit ernst zu nehmen und bereits in jungen Jahren die Erklärung im Meldeamt der Gemeinde einzureichen.
„Eine Jugendliche hatte es verabsäumt nach Vollendung des 14. Lebensjahres im zuständigen Meldeamt der Gemeinde eine Sprachgruppenzugehörigkeitserklärung abzugeben“, schildert die Freiheitliche Landtagsabgeordnete Ulli Mair. „Nachdem nun die entsprechende Erklärung für den Arbeitsplatz notwendig wurde, kam die bittere Botschaft, dass die Betroffene 18 Monate auf die Ausstellung des Dokuments – aufgrund des Versäumnisses – warten müsste“, erläutert Mair.
„Im Regelfall erhalten die Jugendlichen nach Vollendung des 14. Lebensjahres ein entsprechendes Schreiben von der Gemeinde mit dem Aufruf eine Erklärung abzugeben“, hält die Freiheitliche Landtagsabgeordnete fest. „Wird in der Folge eine Sprachgruppenzugehörigkeitserklärung in Papierformat benötigt, so wird diese umgehend vom Landesgericht in Bozen kostenlos ausgestellt. Hierbei muss ein entsprechender Antrag samt einer Kopie des Personalausweises vorgelegt werden“, erklärt Mair und verweist auf die Internetauftritte des Landesgerichtes und der Gemeinden.
„Die Jugendlichen, welche ihr 14. Lebensjahr vollendet haben, sind dazu aufgerufen eine gültige Erklärung in den jeweiligen Gemeinden abzugeben oder den Status der Sprachgruppenzugehörigkeitserk lärung zu überprüfen. Versäumnisse können sich im späteren Leben fatal auswirken und mögliche Arbeitsplätze können den Betroffenen verwehrt bleiben“, unterstreicht Ulli Mair abschließend.