Von: mk
Bozen – Der Staatsrat hat das Verwaltungsgerichtsurteil, mit dem der Rekurs der Firma “Tundo” gegen den Ausschluss von der Ausschreibung des Landes für die Schülerverkehrsdienste abgewiesen wurde, bestätigt. “Damit hat sich die Linie des Landes und die Arbeit der verantwortlichen Landesabteilungen als richtig erwiesen”, kommentiert Mobilitätslandesrat Daniel Alfreider, “die Schülerverkehrsdienste sind ein besonders wichtiger Dienst: Damit sollen unsere Kinder und Jugendlichen sicher und zuverlässig zur Schule und wieder zurück nach Hause gebracht werden.” Laut Landesrat Alfreider sind deshalb Verlässlichkeit und Professionalität der Partner wichtig.
Der Staatsrat begründet seine Entscheidung damit, dass die Verfehlungen und Nicht-Erfüllungen der Firma “Tundo” bei den Transporten von Menschen mit Behinderung für die Bezirksgemeinschaften zahlreich und schwerwiegend waren. Aus Sicht des Gerichts können die Verfehlungen nicht mit dem Covid-Notstand gerechtfertigt werden, da es bereits vor der Pandemie zu zahlreichen Ausfällen bei den Fahrten gekommen war. Weiters berücksichtigt das Gericht, dass es sich auch beim Schülerverkehrsdienst um Fahrgäste handelt, die als besonders schützenswert gelten, nämlich Kinder und Jugendliche, weshalb die verlässliche Ausführung des Dienstes umso wichtiger ist.
Die Sachverhaltsermittlung sowie die Begründungen in der Maßnahme des Ausschlusses durch die Landesverwaltung werden als vollständig und ausreichend erachtet, weshalb das Gericht auch unter diesem Gesichtspunkt die Beanstandungen des Busunternehmens Tundo abweist.
Die Landesabteilung Mobilität hatte im März 2021 den Ausschluss der Firma Tundo vom Verfahren für die Vergabe der Schülerverkehrsdienste verfügt. Zuvor war nach rigorosen Kontrollen der Zuschlag an die Firma Tundo für diese Dienste wegen schwerwiegender Versäumnisse und professioneller Fehler bei der Ausführung anderer Transportdienstleistungen widerrufen worden.