Von: mk
Bozen – Am heutigen Dienstagnachmittag hat im Südtiroler Landtag die erste November-Sitzungsfolge 2024 begonnen. Als erster Tagesordnungspunkt folgte die Aktuelle Fragestunde.
„Von vielen befürchtet, jetzt eingetreten, in Zukunft der Alltag? Diese Frage ergibt sich nach dem Verkehrskollaps im Wipptal im Oktober 2024“, so Franz Locher (SVP) in seiner Anfrage mit dem Titel „Fahrt über den Brenner. Eine Geduldsprobe”. Drei Stunden Fahrzeit von Sterzing auf den Brenner, 19 Kilometer Stau an der Luegbrücke, Endloskolonne auch auf der Staatsstraße – die Nerven bei Autofahrern und Anrainern lägen blank. Vor allem aber sei aufgrund verschiedener Baustellen in den nächsten Monaten und Jahren keine Besserung in Sicht, sagte der Abgeordnete und stellte u.a. folgende Fragen an die Landesregierung: Welche Baumaßnahmen sollen bis 2028 im Teilstück der Autobahn von Sterzing bis Innsbruck durchgeführt werden? Sind zu Hauptreisezeiten besondere Maßnahmen zur Verkehrsentlastung, auch in Zusammenarbeit mit der Landesregierung in Tirol, geplant? Erachtet die Landesregierung eine Aufhebung des Nachtfahrverbots auf der Inntal-Autobahn für sinnvoll und wird es diesbezüglich Interventionen und Gespräche geben?
Landesrat Daniel Alfreider verlas u.a. eine Auflistung der Anzahl der Fahrzeuge, die vom 1. bis 15. Oktober über den Brenner gefahren sind. Die Asfinag sei der Betreiber der in Nordtirol gelegenen Luegbrücke, die 1966 erbaut worden sei und sich laut Asfinag dem Ende ihrer Lebenszeit befinde. Die Luegbrücke sei nicht mehr sanierbar, ein Neubau sei notwendig. Damit die Brücke bis zum Ende ihrer Lebenszeit befahrbar bleibe, seien die vorgesehenen Maßnahmen notwendig. Instandhaltungsarbeiten würden von den Betreibern durchgeführt, sobald es möglich sei – vor allem im Frühjahr und im Herbst, weil es im Winter und im Hochsommer nicht machbar sei. Er werde dem Abgeordneten die Antworten auf die restlichen Fragen schriftlich aushändigen. Franz Locher (SVP) unterstrich u.a., dass ein Management der Arbeiten unabdingbar sei – denn bereits jetzt in einer relativ verkehrsarmen Zeit gebe es große Probleme. Bereits ohne Baustelle sei es auf diesem Korridor mitunter eine Zumutung, bestätigte LR Daniel Alfreider u.a. LH Kompatscher und er hätten bereits in der Vergangenheit auf die Notwendigkeit eines Managements zwischen Verona und München hingewiesen.
Nach Italiens Budgetentwurf 2025 erkundigte sich Bernhard Zimmerhofer (Süd-Tiroler Freiheit): Mit dem Budgetentwurf für 2025 kündige der Wirtschaftsminister in Rom lineare Kürzungen für alle Ministerien im Ausmaß von ungefähr drei Milliarden Euro an. Hauptziel sei es, die Schuldenlast des Staates abzubauen. Die Zinsen auf Staatsschulden beliefen sich aktuell auf 100 Milliarden Euro pro Jahr. „Dies wäre wieder eine gute Gelegenheit, der Regierung in Rom eine Liste über Einsparungspotential bei den staatlichen Ausgaben beim Abbau von Doppelgleisigkeiten und unnötig gewordenen staatlichen Einrichtungen in Südtirol zukommen zu lassen“, so der Abgeordnete und verwies auf die Antwort der Landesregierung zu einer in der Vergangenheit eingebrachten Anfrage zu Steuer- und Finanzhoheit, in der es geheißen habe: „Die Landesregierung (insbesondere im Rahmen der Konsultationen in der Staat-Regionen-Konferenz) wie auch die Abgeordneten Südtirols im römischen Parlament wirken fortlaufend aktiv und konstruktiv im Rahmen der jeweiligen Haushaltserstellungen dahingehend mit, Einsparungspotentiale zu eruieren und Doppelgleisigkeiten abzustellen“. Dazu stellte Zimmerhofer folgende Frage: Welche konkreten Vorschläge seitens der Landesregierung und der Südtiroler Abgeordneten in Rom wurden bisher hinsichtlich Einsparungspotential und Doppelgleisigkeiten dem Ministerrat in Rom vorgelegt? Landeshauptmann Arno Kompatscher verwies u.a. darauf, dass der Iter für das Gesetz erst beginne, sobald dieses ins Parlament komme – was erst jetzt der Fall sei. Es gebe das große Reformprojekt zur Wiederherstellung der Autonomie, die Regierungsmehrheit solle Vorschläge bringen – dadurch sei die Chance, einer Annahme deutlich höher, als wenn die Südtiroler Parlamentarier Vorschläge einbrächten. Auch die Vorschläge der Regierung würden mit Südtirol und Österreich abgestimmt. Nur mit Vereinbarung gebe es Finanzregelungen mit Südtirol; in anderen Regionen werde es dagegen zu Belastungen mit dem neuen Haushalt kommen. Bernhard Zimmerhofer (Süd-Tiroler Freiheit) bemerkte u.a., dass er keine konkreten Vorschläge erhalten habe, es aber sehr wohl Möglichkeiten gebe.
Mit dem Thema „Hund im Zug“ befasste sich eine Anfrage der Grünen: Der Landtag diskutiere zurzeit über ein Pauschalticket für Hunde im öffentlichen Verkehr. Derzeit würden Blindenhunde sowie auf dem Arm oder in einer Box von max. 70 x 30 x 50 cm getragene Kleintiere kostenlos befördert; für Inhaber eines Abo+ oder eines SüdtirolPass 65+ liege die Gebühr für den Transport von Hunden hingegen bei 15 Cent pro Bus/Zug-Kilometer. Die Strecke zwischen Brixen und Bozen koste demnach hin- und retour 11,10 Euro für den Hund; eine einfache Fahrt im Stadtverkehr hingegen 1,5 Euro. Inhaber eines klassischen Südtirol-Passes indes zahlten für den Hund denselben Kilometerpreis wie für sich selbst. Dazu richtete die Abgeordnete folgende Fragen an die Landesregierung: Wie oft wurde in den Jahren 2022 und 2023 ein Ticket für einen Hund entwertet? Wie viele dieser Entwertungen entfallen auf den Stadtverkehr? Besteht grundsätzlich die Möglichkeit ein Zugabteil, ähnlich einem Ruheabteil, als tierfreies Abteil zum Schutz für Tierhaarallergiker auszuweisen? Landesrat Daniel Alfreider sagte u.a., dass 2022 rund 8.577 Entwertungen für Tiermitnahmen gezählt wurden, 2023 7.572 – die Zahl sei wohl aufgrund der Entwerterumstellung geringer; im Stadtverkehr seien zwischen ca. 1.200 und 2.000 Entwertungen registriert worden. Da die derzeitigen Züge des ÖPNV keine Abteile hätten, sei es nicht möglich, tierfreie Abteile zu definieren – beim Ankauf der neuen Züge ziehe man das in Betracht.
Franz Ploner (Team K) brachte eine Anfrage mit dem Titel „Medizinische Diagnosegeräte der 1. Ebene: Ist-Stand” vor: Am 28. Mai dieses Jahres habe die Landesregierung auf Vorschlag von Landesrat Hubert Messner beschlossen, Allgemeinmedizinerinnen und -medizinern und Kinderärztinnen und -ärzte, die in Gemeinschaftspraxen ordinieren, beim Ankauf von medizinisch-diagnostischen Geräten finanziell zu unterstützen. Für das Jahr 2024 habe die Landesregierung den zur Verfügung stehenden Betrag mit 200.000 Euro beziffert, für die Jahre 2025 und 2026 mit jeweils 400.000 Euro, schickte der Abgeordnete voraus und ersuchte die Landesregierung um die Beantwortung u.a. folgender Fragen: Wie erfolgt die Gesuchstellung? Wie viele Ansuchen wurden bisher – Stichtag 31. Oktober 2024 – eingereicht? Welche medizinischen Geräte werden bevorzugt mitfinanziert, und werden entsprechende Fachkenntnisse beim Ankauf eingefordert? Landesrat Huber Messner verwies u.a. auf die Richtlinien des Landes zur Förderung des Ankaufs von Medizinprodukten. Für 2024, 2025 und 2026 seien jeweils eine Mio. Euro zur Verfügung gestellt worden; die vom Abg. Ploner genannten Beträge seien nicht korrekt. Die Vordrucke für die Ansuchen seien allen Allgemeinmedizinerinnen und -medizinern und Kinderärztinnen und -ärzten zugeschickt worden. Bis 31. Oktober seien noch keine Ansuchen eingegangen, weil Anfragen erst ab dem 1.11. gemacht werden dürften. Franz Ploner (Team K) bat u.a. um Aushändigung der schriftlichen Antworten und ergänzte, dass ihm einige Hausärzte mitgeteilt hätten, dass 2024 keine Einreichungen möglich seien.
Immer wieder sei in den Medien von „Ausweisung” und „Abschiebung” von Ausländern die Rede. Dabei bleibe dem Bürger regelmäßig unklar, worin genau diese Maßnahmen bestünden und welche Folgen sie für ausgewiesene bzw. abgeschobene Personen hätten, schickte Jürgen Wirth Anderlan (JWA Wirth Anderlan) in seiner Anfrage „Ausweisung und Abschiebung“ voraus und richte folgende Fragen an die Landesregierung: Was genau heißt „Abschiebung” und was ist unter „Ausweisung” zu verstehen? Welches sind die häufigsten Gründe für Abschiebungen und für Ausweisungen? Welche Konsequenzen haben eine Abschiebung und eine Ausweisung jeweils? Landesrätin Ulli Mair schickte voraus, dass eine detaillierte Analyse der Fragestellungen den Rahmen der Aktuellen Fragestunde sprengen würde und ergänzte u.a., dass die Abschiebung bzw. die Rückführung dem “rimpatrio” entspreche. Eine Ausweisung sei im Wesentlichen eine Maßnahme, die der Person verbiete, sich im Staatsgebiet aufzuhalten. Die Maßnahme sei in der Regel an ein Rückkehrverbot gekoppelt, das von unterschiedlicher Dauer sein könne. Die Landesregierung habe keine direkten Kompetenzen bei der Einwanderung, sondern Spielräume, die sie nutze, betonte Mair.
„ÖPNV: Sind alle Entwertungsgeräte wieder in Betrieb?“ fragte Thomas Widmann (Für Südtirol mit Widmann) in einer seiner Anfragen: Die Funktionsfähigkeit der Entwertungsgeräte sei entscheidend für die korrekte Abwicklung der Mobilität und die Sicherstellung von Einnahmen im ÖPNV. Durch die Umstellung auf ein neues System vor circa 2 Jahren habe es allerdings eine Serie von Problemen gegeben, insbesondere häufige Ausfälle der Entwerter. Im April 2024 habe der zuständige Landesrat in Beantwortung einer diesbezüglichen aktuellen Fragestunde einen Zeitraum von nochmal 5 bis 6 Monaten genannt, bis die Umstellung abgeschlossen und somit alle Probleme behoben sein sollten, schickte der Abgeordnete voraus und richte u.a. folgende Fragen an die Landesregierung: Funktionieren inzwischen alle Entwertungsgeräte in Südtirols ÖPNV? Konnte zwischenzeitlich vom neuen Dienstleister die Umstellung vollständig abgeschlossen und alle technischen Mängel behoben werden? Gibt es Daten oder Schätzungen wie viele Millionen durch nicht erfolgte Entwertungen dem Land entgangenen Fahrgeldeinnahmen? Landesrat Daniel Alfreider antwortete u.a., dass das gesamte neu eingeführte Entwertungssystem nicht nur eine Änderung der Geräte mit sich brachte, sondern dass damit nun das gesamte System “Konzessionär-unabhängig” sei. Das Entwertungssystem habe sich mittlerweile stabilisiert. Die Umstellung sei somit bis auf wenige Ausnahmen abgeschlossen, diese Ausnahmen beträfen die ergänzenden Liniendienste. Die Geräte hätten unterschiedliche Lesemöglichkeiten, man bereit sich auf die Kreditkartenzahlung vor, die Anfang nächsten Jahres kommen solle. Jeder solle auf jeden Fall entwerten, auch wenn das Entwertungsgerät nicht funktioniert habe, etwa online; deshalb gehe man davon aus, dass man keine entgangenen Ticketeinnahmen habe. Thomas Widmann (Für Südtirol mit Widmann) verwies u.a. darauf, dass ihm berichtet worden sei, dass bei defekten Geräten keine Entwertungen gemacht worden seien – er gehe deshalb davon aus, dass es sehr wohl Verluste gegeben habe. LR Daniel Alfreider bestätigte u.a., dass es solche Fälle gegeben habe – vor allem bei SüdtirolPass-Nutzern. Doch da sich das gesamte System inzwischen stabilisiert habe, sei man nun sehr “dahinter”, dass entwertet werde – auch durch das Kontrolleursteam.
„Erfolgsmodel Wohnbauförderung” war der Titel einer Anfrage von Waltraud Deeg (SVP): Das Südtiroler Modell des geförderten Wohnbaus sei im Autonomiestatut als primäre Zuständigkeit verankert. Es gelte europaweit als gutes Modell, um Wohnraum in Eigentum für die ansässige Wohnbevölkerung zu schaffen. Dank dieses Modells habe in Südtirol eine Eigentumsquote von nahezu 70 Prozent erreicht werden können. „Das Ziel der Wohnbauförderung war und ist die Deckung des Grundwohnbedarfs, die Vermögensbildung für weite Teile der Südtirolerinnen und Südtiroler auch im Sinne eines sozialen Ausgleichs und der Armutsprävention im Alter, zu erreichen“, schickte die Abgeordnete vorauf und stellte folgende Fragen an die Landesregierung: Wie hoch war, im Verhältnis zu den Gesamtkosten, die Landesförderung getrennt nach Bau, Kauf und konventionierter Wiedergewinnung a. zu Beginn der 80er Jahre, b. bei Einführung des Landesgesetzes 13/1998, c. im Jahr 2023? Wie ist die Entwicklung bezüglich der Ausweisung von geförderten Wohnbauzonen in den Gemeinden in den letzten 20 Jahren? Wie ist die Entwicklung bezüglich der Ausweisung von Gründen für das Wohnbauinstitut in den letzten 20 Jahren? Landesrätin Ulli Mair führte u.a. aus, dass sich die Frage 1 schwer beantworten lasse, da es landesweit unterschiedliche Kosten etc. gebe, auch seien die Förderkriterien mehrmals angepasst worden. Die Entwicklung der Bau- und Kaufpreise sei tendenziell höher als die Entwicklung der Förderungen gewesen. Die Eigentumsquote betrage nicht knapp 70 Prozent, sondern 75 Prozent – ein im EU-Vergleich hoher Wert. Die für Wohnzwecke reservierte Fläche sei in den vergangenen 20 Jahren moderat gestiegen. Damit endete die Aktuelle Fragestunde.
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