Von: luk
Bozen – Der Sonderausschuss hat sich gegen einen Änderungsantrag des Autonomiestatuts ausgesprochen, der die Streichung des Halbzeitwechsels für das Amt des Landtagspräsidenten vorgesehen hätte. „Der Antrag lässt einen wichtigen Aspekt unberücksichtigt, nämlich den des ethnischen Ausgleichs“, sagt der Vorsitzende des Sonderausschusses, Dieter Steger und begründet damit seine Gegenstimme.
„Ja, es ist dringend notwendig, den Südtiroler Landtag aufzuwerten und ja, die Rolle des Landtagspräsidenten muss gestärkt werden“, betont Steger. Mit dem derzeit praktizierten Halbzeitwechsel nach zweieinhalb Jahren Amtsdauer sei es dem/der jeweiligen Präsidenten/in kaum möglich, wichtige Reformen durchzuführen. Die dafür notwendige Kontinuität sei nicht gegeben und die Rolle des Landtagspräsidenten/in – sowohl nach innen als auch nach außen – stark in Mitleidenschaft gezogen. Verwaltung und Führung gestalten sich für den Landtagspräsidenten/in in dieser Position als sehr schwierig, eine Strategieentwicklung sei nahezu unmöglich. Im Vergleich zu anderen Landesparlamenten z.B. in Deutschland und in Österreich sei die Präsidentschaft im Südtiroler Landtag nicht entsprechend gewürdigt. Sie müsse dringend, unter anderem durch die Möglichkeit einer längeren Amtszeit, aufgewertet werden. Darin gibt Dieter Steger dem BU-Landtagsabgeordneten Pöder recht, der einen entsprechenden Antrag auf Abänderung des Autonomiestatutes eingebracht hatte.
„Allerdings“, so Steger, „muss dabei der ethnische Ausgleich beachtet werden. Dieser Aspekt ist im vorliegenden Abänderungsantrag nicht berücksichtigt.“ Steger warnt vor einem ethnischen Kräftemessen. Er schlägt deshalb vor, für die Landtagspräsidentschaft eine Mandatsdauerbeschränkung auf mindestens zwei Legislaturperioden vorzusehen. „Danach soll die Präsidentschaft der jeweils anderen Volksgruppe vorbehalten sein. Eventuell könne man eine erste Präsidentschaft nach diesem Schema der kleineren Volksgruppe überlassen“. Für Steger wären bei diesem Ansatz die drei wichtigsten Ziele erreicht: Die Aufwertung des Landtages, die Stärkung der Präsidenten, auch in seiner Rolle als Garant des Südtiroler Landtages und die Berücksichtigung des ethnischen Aspektes bei der Besetzung des Präsidentenpostens.