Von: luk
Bozen – Das Museion in Bozen unterschreitet den Mindestgebäudeabstand von zehn Metern zu einem Mehrfamilienhaus. Der Abstand soll etwa nur 8,5 Meter betragen und ein entsprechendes Verfahren behängt noch. Der Freiheitliche Landtagsabgeordnete und Obmann Walter Blaas informierte sich über die Hintergründe und brachte bedenkliche Details ans Tageslicht.
„In der Tat wurde der Gebäudeabstand zwischen dem Museion und einem Mehrfamilienhaus in Bozen von zehn Metern auf 8,5 Meter im Zuge einer Bauleitplanänderung durchgeführt“, hält der Freiheitliche Landesparteiobmann Walter Blaas in einer Aussendung einleitend fest. „Die Reduzierung des Abstandes sollte die Errichtung eines öffentlichen Fahrrad- und Fußgängerweges zu den Talferwiesen und dem Stadtviertel Quirein ermöglichen“, entnimmt Blaas aus den vorliegenden Informationen.
„‘Der damalige Gemeinderat Bozen und die Landesregierung haben im Bauleitplan einen reduzierten Abstand von sieben Metern genehmigt. Diese urbanistische Verwaltungsentscheidung wurde mit Urteil vom Verwaltungsgericht Bozen Nr. 373/2004 sowie mit Urteil vom Staatsrat Nr. 512/2009 bestätigt. Durch das Urteil des italienischen Verfassungsgerichtshofes Nr. 114 vom 07.05.2012, worin festgestellt wird, dass die Einhaltung des Gebäudeabstandes von zehn Metern im Sinne des Art. 9 des Ministerialdekretes Nr. 1444/1968 ein unumgängliches Prinzip darstellt, wurden plötzlich alle genehmigten Abstandsreduzierungen bei Gebäuden rückwirkend in Frage gestellt‘“, zitiert der Freiheitliche Landtagsabgeordnete aus der Antwort auf seine Anfrage und verweist auf die damit verbundenen Konsequenzen.
„Wenn der gesetzlich vorgeschriebene Gebäudeabstand eingefordert werden würde, so wäre ein Rückbau des betroffenen Gebäudeteils unausweichlich“, gibt Blaas zu bedenken und verweist auf die möglichen Kosten von 5,5 Millionen Euro. „Eine derartige Maßnahme sei zwar unwahrscheinlich aber nicht ausgeschlossen. Das Museion könnte zu einem Millionengrab für den Südtiroler Steuerzahler werden“, erklärt der Freiheitliche Landtagsabgeordnete und gibt zu bedenken, dass das Land zur Begleichung von Schadensersatzforderungen gezwungen sein wird.
„‘Die Schadenersatzforderungen in der Anklage sind: Zuerst der Abbruch des betroffenen Gebäudeteils und für jedes Jahr 396.254,76 € oder die Herstellung eines Gebäudeabstandes von 27,5 Metern (gleich der erlaubten Maximalhöhe laut Bauleitplan), oder in zweiter Wahl, je nach richterlicher Entscheidung, eine Entschädigungssumme von 19.812.738,00 € bis zu 261.799,22 €‘“, zitiert Blaas aus den Unterlagen und hegt Zweifel, ob die genannte Summe von über 19,8 Millionen Euro tatsächlich im Raum steht. „Die SVP-Politik hatte damals mit allem Nachdruck die Umsetzung des Museions-Projektes vorangetrieben und zeichnet nun auch für die Folgen verantwortlich“, unterstreicht der Freiheitliche Landesparteiobmann. Hinzu kämen die Gerichts- und Anwaltskosten in der Höhe von 12.734,20 Euro.
„Das Museions-Projekt war von Anfang an unüberlegt und mit hohen Kosten für den Steuerzahler verbunden“, erinnert Blaas und verweist abschließend auch auf den “Froschskandal”.