Von: mk
Bozen – Mit dem Tagebau, sprich dem Abbau beziehungsweise der Gewinnung von Sand, Kies, Schotter, Stein oder Torf, hat sich die Landesregierung in ihrer gestrigen Sitzung befasst. Sie hat sich dabei grundsätzlich auf eine vom zuständigen Landesrat Philipp Achammer vorgeschlagene Vorgehensweise verständigt, die auch eine Überarbeitung des geltenden Landesgesetzes aus dem Jahr 2003 vorsieht. Landeshauptmann Arno Kompatscher spricht von einer “großen Debatte der übergeordneten Planung”, wobei letztere aber auch kurzfristige Lösungsfindungen ermöglichen müsse.
“Auf der einen Seite besteht Bedarf nach Rohstoffen, die Unternehmen ihrerseits wünschen sich Planungssicherheit, Verfügbarkeit und Wirtschaftlichkeit in der Rohstoffnutzung, auf der anderen Seite herrscht eine große Achtsamkeit gegenüber der Umwelt und dem Schutz der natürlichen Ressourcen”, führt Landesrat Achammer aus, der gestern als zuständiges Regierungsmitglied ein Bild der Lage zeichnete. “Wir haben ein Landesgesetz aus dem Jahr 2003, das den Tagebau regelt, und einen Landesplan der Gruben, Steinbrüche und Torfstiche aus dem Jahr 2005.“ 2015 ist die zehnjährige Laufzeit des Landesplanes abgelaufen. Dieser habe mehrere Schwierigkeiten mit sich gebracht, weshalb es eine Neuregelung für den Abbau mineralischer Rohstoffe brauche, sagte der Landesrat.
Landesrat Achammer zeigte in diesem Zusammenhang auf, dass auch im Landesabbauplan vorgesehene Abbaugebiete Beanstandungen nach sich gezogen hätten. Dem Vorwurf aus den Reihen des Umweltschutzes eines ungeregelten Sprießens von Schottergruben entgegnete der Landesrat: “Seit 2015 verzeichnen wir im Jahr im Schnitt zehn Ansuchen, denen weit mehr Schließungen gegenüberstehen.”
“Die Gewinnung von Rohstoffen”, betonte Landesrat Achammer, “ist für die lokale Bauwirtschaft Voraussetzung, um den jährlichen Bedarf von etwa 1,5 Millionen Tonnen an Sand- und Schottermaterial sowie rund 500.000 Tonnen an Gesteinsmaterial abzudecken.” Es sei nicht sinnvoll und auch nicht nachhaltig, alle Gruben zu schließen und das Material zu importieren. Vielmehr gelte es “ein verträgliches Gleichgewicht zwischen dem Bedarf der Wirtschaft und den Aspekten von Umweltschutz und Nachhaltigkeit zu erzielen”.
“Die Sicherung und ein schonender Abbau mineralischer Rohstoffe sind von öffentlichem Interesse”, sagte Landesrat Achammer, gleichzeitig seien Achtsamkeit gegenüber der Umwelt und der Ressourcen gefragt. Zu diesem Zweck seien eine konfliktbereinigte Kartografie der Sand- und Schottervorkommen einschließlich aller wichtigen Informationen zu erstellen, ein Monitoring von Bedarf und Abbau einzuführen und die Abbaubedingungen zu überarbeiten. Vor diesem Hintergrund verständigte sich die Landesregierung auf die Überarbeitung des Landesgesetzes Nr. 7 aus dem Jahr 2003.