Von: mk
Bozen – Die Agentur der Einnahmen hat kein Software-Programm in deutscher Sprache für die Abwicklung der Steuererklärungen (Modell 730, Unico 740 der physischen Personen, Unico 750 der Personengesellschaften oder Modell Unico der Kapitalgesellschaften). „Damit wird den Bürgern deutscher Muttersprache ein autonomiepolitisch garantiertes Grundrecht vorenthalten. Trotzdem werden Strafen verhängt, wenn Bürger die Steuererklärung nicht oder – mangels ausreichender finanztechnischer Italienisch-Kenntnisse – fehlerhaft abgeben“, kritisieren die Freiheitlichen. Der Fraktionssprecher im Südtiroler Landtag, Pius Leitner, intervenierte umgehende mit einer Anfrage.
„‘Die Verwaltung hat bereits dem zuständigen Amt der Agentur für Einnahmen mitgeteilt, dass die Software auch in deutscher Sprache zur Verfügung gestellt werden muss Die Agentur hat diesbezüglich mitgeteilt, dass die Ausstellung von Software in deutscher Sprache derzeit leider nicht möglich sei. Man erhofft sich, dass im Zuge der Verhandlungen über die Aufnahme der delegierten Bereiche der Agentur für Einnahmen und der unterstützenden Verwaltungstätigkeit in der Steuergerichtsbarkeit, eine Lösung für dieses Problem gefunden wird‘“, entnimmt Pius Leitner einleitend aus der Antwort auf seine Anfrage.
Er gibt zu bedenken, dass täglich um die Früchte des Minderheitenschutzes gekämpft werden muss. „Das Recht zum Gebrauch der Muttersprache wird nach wie vor von vielen staatlichen Stellen nicht berücksichtigt. Die Rechte der Südtiroler sind zwar verbrieft, aber sie sind keine Selbstverständlichkeit. Sie sind umso wertvoller, je härter um sie jeden Tag gerungen werden muss“, gibt Leitner zu bedenken und fordert von der Bevölkerung sich stets auf das Recht zum Gebrauch der Muttersprache zu berufen.
„Auf Anfrage bestätigte die Landesregierung, dass auch die Agentur der Einnahmen an die Vorgaben der Zweisprachigkeitspflicht gemäß DPR Nr. 574/1988 gebunden ist“, hält der Freiheitliche Landtagsabgeordnete fest. „Die Software-Programme für die Steuererklärung werden derzeit nur in italienischer Sprache angeboten, obwohl die Agentur der Einnahmen die Pflicht hätte, das Programm auch in deutscher Sprache bereitzustellen. Für die deutschsprachigen Südtiroler entsteht dadurch nicht nur ein Nachteil bei der Nutzung eines öffentlichen Dienstes, sondern es handelt sich hierbei auch um einen massiven Eingriff in die Bürgerrechte“, unterstreicht Leitner.
„Derartige Verstöße gegen die Minderheitenrechte der Südtiroler sind umgehend zu melden und sind keineswegs hinzunehmen. Der Einsatz für die Autonomie und die Rechte der deutschen und ladinischen Volksgruppe ist ein täglicher Kampf. Nur durch Unnachgiebigkeit und mit steter Verteidigungsbereitschaft können die Früchte der Autonomie vor den Vorstößen des Zentralstaates gewahrt werden“, gibt der Freiheitliche Fraktionssprecher im Südtiroler Landtag abschließend zu bedenken.