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Steuermaßnahmen für sozialen Ausgleich

Dienstag, 14. Mai 2019 | 17:14 Uhr

Von: mk

Bozen – Auf Ausgleich und Solidarität zielen drei Finanzmaßnahmen ab, die der Landeshauptmann heute der Landesregierung vorgeschlagen hat.

Das Land will seinen Gestaltungsspielraum im Bereich der Besteuerung nutzen, um den sozialen Ausgleich zu vergrößern. Dabei soll gleich an drei Schrauben gedreht werden. “Wir wollen die Gemeindeimmobiliensteuer GIS auf all jene Wohnungen senken, die freiwillig zum Landesmietzins an Ansässige vermietet werden und gleichzeitig leer stehende Immobilien und solche, die an nicht Ansässige vermietet werden, höher besteuern”, kündigte der Landeshauptmann und Finanzlandesrat die erste der drei Maßnahmen an. Dadurch wolle man dazu beitragen, dass Einheimischen leistbarer Wohnraum zur Verfügung stehe.

Aber auch beim regionalen Zuschlag auf die Einkommenssteuer IRPEF will die Landesregierung ansetzen: “Wir wollen den bereits eingeschlagenen Weg konsequent weitergehen und die niedrigen und mittleren Einkommen weiter entlasten. Im Gegenzug sollen höhere Einkommen ab 85.000 Euro im Jahr stärker in die Verantwortung genommen werden.”

Schließlich soll ein Teil der geltenden Reduzierung der regionalen Wertschöpfungssteuer IRAP an eine angemessene Entlohnung der Arbeiter und Angestellten des jeweiligen Betriebs oder Unternehmens geknüpft werden. Wir sind überzeugt, dass wir mit diesen drei Maßnahmen niedrige und mittlere Einkommensklassen entlasten und dazu beitragen, dass günstiger Wohnraum zur Verfügung gestellt wird”, erklärte der Landeshauptmann.

“Über die verschiedenen Maßnahmen werden wir nun mit den Sozialpartnern diskutieren, um die Umsetzung im Detail festzulegen”, informierte der Landeshauptmann. Die Landesregierung wolle die Maßnahmen im Haushaltsgesetz für 2020 verankern und gesetzlich festzulegen.

Bezirk: Bozen